Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek
Bild der Notare in Reinbek, Notariat und Kanzlei Dr. Purrucker & Partner

Ihre Notare in Reinbek

Die erste Pflicht von Notarinnen und Notaren ist ihre unbedingte Neutralität. Notare sind unparteiische Dritte. Sie müssen alle Beteiligten objektiv beraten. Damit arbeiten Notare anders als Rechtsanwälte, die ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten.

Notariat in Reinbek bei Hamburg

In unserem Notariat der Kanzlei Dr. Purrucker und Partner stehen Ihnen Notar Dr. Maximilian Sponagel und Notarin Kathrin Severin, sowie Notar Dr. Michael Purrucker mit Ihrem Team als vertrauensvolle und erfahrene Ansprechpartner zur Verfügung.

Dabei betreuen wir Sie in allen notariellen Angelegenheiten und beraten Sie objektiv als unparteiische Dritte.

Unsere Notare

Bild von Dr. Maximilian Sponagel, Partner, Fachanwalt und Notar bei Dr. Purrucker & Partner

Notar Dr. Maximilian Sponagel

Rechtsanwalt und Notar
Master in European Business (London)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Bild von Kathrin Severin, Partnerin, Notarin und Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Purrucker & Partner

Notarin Kathrin Severin

Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Dr. Michael Purrucker

Notar Dr. Michael Purrucker

Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Purrucker betreut Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Notare und ihr Amtssitz

Notare bekleiden ein öffentliches Amt. Sie werden von der Justizverwaltung ernannt und überwacht. Ihre Berufsausübung unterliegt strengen Regeln. Das ist besonders wichtig, weil Notare öffentliche Urkunden errichten. In ihrem räumlichen Wirkungskreis sind Notare auf ihren Amtssitz beschränkt.

Amtssitz des Notariats

Der Amtssitz unseres Notariats ist Reinbek. Als Notare sind wir verpflichtet, am Amtssitz eine Geschäftsstelle zu haben. Das ist in § 10a der Bundesnotarordnung (kurz BNotO) festgelegt. Die Geschäftsstelle unserer Notare ist die Bahnhofsstraße 7c in Reinbek. Hier sollen wir regelmäßig unsere Amtstätigkeit ausüben.

Notarinnen und Notare
  • beurkunden Verträge über Immobilien aller Art
  • wirken bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen mit
  • helfen bei der Gründung von Gesellschaften durch Beurkundung der entsprechenden Verträge
  • protokollieren Vollmachten
  • nehmen Erbscheinsanträge auf beglaubigen Urkunden und Unterschriften
Zu der Aufgabe als Notar oder Notarin gehört es, während einer Beurkundung die Vertragstexte zu erläutern. Geht es beispielsweise um einen Grundstücksverkauf, stehen wir nicht auf der Seite des Käufers oder Verkäufers. Wir ergreifen keine Partei. Stattdessen gestalten wir den Vertrag so, dass den Belangen aller Beteiligter Rechnung getragen wird.

Es ist unsere Pflicht darauf zu achten, dass der Vertrag für beide Parteien gerecht und rechtssicher ist.

Die Gebühren für notarielle Tätigkeit werden häufig deutlich überschätzt. Sie sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Wir dürfen von diesen Vorschriften nicht abweichen. Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen zu den entstehenden Kosten im Vorwege. Sprechen Sie uns gerne an!

Beispiele von Gebühren notarieller Dienstleistungen

Hier einige Beispiele, um ein Gefühl für die Größenordnung zu bekommen:

Über ein Aktivvermögen von 125.000 Euro soll ein notarielles Testament errichtet werden. Das kostet rund 300 Euro. Für die Hinterlegung beim Amtsgericht kommen 75 Euro dazu. Insgesamt macht das rund 375 Euro zzgl. MwSt.
Bei einem gemeinschaftlichen “Ehegattentestament” betragen die Kosten 600 Euro, zzgl. der Hinterlegungskosten von 75 Euro. Die Gesamtsumme liegt also bei 675 Euro.

Ergänzend sollte man wissen, dass das notarielle Testament in aller Regel den Erbschein ersetzt. Die Kosten für einen Erbschein belaufen sich bei einem Aktivvermögen des Erblassers von 125.000 Euro auf rund 600 Euro. Müssen im Laufe der Zeit zwei Erbscheine beantragt werden (z.B. bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament), steigen die Kosten erheblich. Dazu kommt, dass in Privattestamenten häufig unwissentlich Unklarheiten enthalten sind, die zu Streit zwischen den Erben führen können. Das wiederum verursacht weitere Kosten.

Der Verkauf eines Einfamilienhauses mit einem Verkehrswert von 250.000 Euro löst Notargebühren von rund 2.535 Euro zzgl. MwSt. aus. Darin enthalten sind bereits die Kosten für die Bestellung einer Grundschuld über 200.000 Euro. Insgesamt muss also mit knapp 1% des Kaufpreises gerechnet werden.

Im Notariat unterstützen wir Sie bei der Errichtung von Testamenten. Ein Testament muss maßgeschneidert gestaltet werden. Dabei berücksichtigen wir familiäre Konstellationen und Vermögensverhältnisse. Wir achten darauf, dass der „letzte Wille“ klar und deutlich formuliert wird. Es soll kein Auslegungsspielraum entstehen, der später unter den Erben zu Streit führt.

Vor der Formulierung eines Testamentes steht ein intensiver Gedankenaustausch zwischen den Mandanten und uns. Das Testament muss sprachlich und juristisch präzise formuliert sein. Dabei beachten wir auch erbschaftsteuerliche Fragen und Möglichkeiten, eine Vermögensübertragung auf die nächste Generation bereits zu Lebzeiten durchzuführen.

In unserem Notariat in Reinbek erstellen wir auch Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Amtsbereich des Notariats

Der Amtsbereich einer Notarin oder eines Notars ist der jeweilige Amtsgerichtsbezirk, in dem der Amtssitz liegt. Zum Gerichtsbezirk Reinbek gehören die Ortschaften
Aumühle
Barsbüttel
Braak
Brunsbek
Glinde
Grande
Großensee
Oststeinbek
Rausdorf
Reinbek
Stapelfeld
Wentorf bei Hamburg
Witzhave
Wohltorf
In diesen Ortschaften dürfen wir unser Amt als Notarin oder Notar ausüben.

Unser Notariat in Reinbek

Reinbek ist eine Stadt, die sowohl Geschichte als auch Moderne vereint. Mit dem historischen Schloss und der lebendigen Gemeinschaft ist Reinbek ein wunderbarer Ort zum Leben, Entdecken und Arbeiten.

Unsere Kanzlei mit Notariat liegt im Herzen Reinbeks. Sie finden unsere Kanzleiräume in unmittelbarer Nähe zur Altstadt und dem Schloss mit seinem malerischen Park.

Der Bahnhof Reinbek ist nur wenige Gehminuten von unseren Notariatsräumen entfernt.

Sie benötigen einen Notar in Reinbek bei Hamburg?

Kontaktieren Sie uns gerne direkt und unverbindlich. Sie erreichen unser Notariat telefonisch unter 040 72 73 63 0 oder schreiben Sie uns!
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