Es scheint beinahe passend, dass bei der derzeitigen Hochwasserlage dieses neue Gesetz in Kraft tritt: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen wollen, das in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet liegt, kann dem Bundesland ein Vorkaufsrecht zustehen. Angesichts der bundesweiten Überschwemmungen spielt im Augenblick vielleicht mancher Eigentümer mit dem Gedanken, sein von Überflutungen betroffenes Grundstück zu verkaufen. […]