Ein verwitweter Vater hat seiner leiblichen Tochter eine Wohnung geschenkt, in der er sich ein lebenslängliches Nutzungsrecht vorbehalten hat. Nun beabsichtigt der Vater einen Volljährigen als Sohn zu adoptieren. Welche Auswirkungen hat die Adoption auf den Erbfall? Was bedeutet dies für das leibliche Kind?