Jeder kann frei bestimmen, wen er zum Erbe einsetzt. Soll die gesetzliche Erbfolge nicht zum Zuge kommen, kann dies durch ein Testament geschehen. Angehörige können dann einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Wichtig ist, das dies rechtzeitig erfolgt!
Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog
Seltene erbrechtliche Gestaltungen: Der Pflichtteilserlass
Mit den Themen Erben und Vererben beschäftigen sich viele Menschen, Erbfälle jedoch sind für die meisten nicht häufig. Umso wichtiger ist es, über mögliche Probleme Bescheid zu wissen. Als Fachanwalt für Erbrecht kenne ich natürlich auch die seltenen Fälle, bei denen die richtige Lösung viel Kummer, aber auch Geld sparen kann. Ich stelle sie in […]
Seltene erbrechtliche Gestaltungen: Gleichstellungsgelder
Im Erbfall gibt es manchmal Probleme, die zwar selten vorkommen, die man aber richtig lösen sollte. In loser Folge stelle ich Ihnen verschiedene Fälle vor. Im zweiten Teil geht es um Gleichstellungsgelder. Eine 82 Jahre alte Mutter ist verwitwet und lebt in einem großen Haus mit einem ihr viel zu großen Garten. Ihre Tochter wohnt […]