Ein Grundstücks-Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Im Nachhinein wollen Verkäufer und Käufer den Kaufpreis herabsetzen. Müssen beide Parteien nun wieder zum Notar? Oder kann die Herabsetzung ohne Notar und ohne weitere Gebühren vereinbart werden?
Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog
Seltene erbrechtliche Gestaltungen: Gleichstellungsgelder
Im Erbfall gibt es manchmal Probleme, die zwar selten vorkommen, die man aber richtig lösen sollte. In loser Folge stelle ich Ihnen verschiedene Fälle vor. Im zweiten Teil geht es um Gleichstellungsgelder. Eine 82 Jahre alte Mutter ist verwitwet und lebt in einem großen Haus mit einem ihr viel zu großen Garten. Ihre Tochter wohnt […]
Mehr Sicherheit durch detaillierte Kaufverträge
Absprachen beim Hauskauf, die nicht in der notariellen Urkunde erfasst sind, haben keine rechtliche Bedeutung. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt. Notar über Angaben des Verkäufers informieren In der Praxis dürfte eine solche Konstellation tagtäglich vorkommen: Verkäufer und Käufer einer Immobilie sprechen über Details. Der Käufer verlässt sich auf Angaben des Verkäufers. Er […]
"Widerrufsjoker": Darlehen zurückrufen und viel Geld sparen
Verbraucher mit laufenden Immobiliendarlehen haben jetzt unter Umständen noch die Chance, auf günstigere Verträge umzusteigen. Das gilt für Immobiliendarlehensverträge, die von November 2002 bis 2010 abgeschlossen worden sind. In dieser Zeit haben Banken und Sparkassen bei Immobiliendarlehensverträgen mit Verbrauchern häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies kann dazu führen, dass ein Darlehen bis heute widerrufen werden kann, […]