Der BGH entscheidet, dass ohne Patientenverfügung kein Schmerzensgeldanspruch besteht, selbst bei lebenserhaltenden Maßnahmen. Dabei wird die Unantastbarkeit des Lebens betont und die Unmöglichkeit, dieses als Schaden zu betrachten.
Der BGH entscheidet, dass ohne Patientenverfügung kein Schmerzensgeldanspruch besteht, selbst bei lebenserhaltenden Maßnahmen. Dabei wird die Unantastbarkeit des Lebens betont und die Unmöglichkeit, dieses als Schaden zu betrachten.