Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Fachbereiche

Verkehrsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen rund um das Thema Verkehrsunfälle. Auf der einen Seite geht es dabei um Kosten bei materiellen Schäden: Die Abrechnung von Reparaturen, Wertminderung des Fahrzeugs durch einen Unfall, Totalschaden, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung.

Die andere Seite betrifft Personenschäden: Wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden, können Sie vielleicht Schmerzensgeld erhalten. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Geld, weil Sie Ihren Haushalt nicht besorgen konnten: ein sogenannter Haushaltsführungsschaden. Damit Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen. Sowohl bei Fahrverboten als auch bei kleineren Ordnungswidrigkeiten helfen wir Ihnen gerne. Dies gilt ebenso, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein nicht durch strafrechtliche Urteile oder Strafbefehle verlieren – auch bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt oder Verkehrsunfallflucht.

Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich: Andreas Adebahr

Blogbeiträge Verkehrsrecht

19. Juni 2023

Verkehrsrecht: „Fahrerflucht? – Da war doch nichts!“

Wem ist das nicht schon passiert: Beim Einparken kurz nicht aufgepasst und schon hat’s gekracht. Dann schnell ausgestiegen und Glück gehabt: “Da ist ja nichts zu sehen…!”
Wer jetzt wieder einsteigt und weiterfährt, begibt sich in eine trügerische Sicherheit.

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3. Januar 2018

Herzlich willkommen: Rechtsanwalt Andreas Adebahr

Wir freuen uns, Andreas Adebahr als neuen Kollegen in unserer Kanzlei begrüßen zu können. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht folgt er Rechtsanwalt Björn Sattelmaier. Als erfahrener Anwalt hat Andreas Adebahr bereits in anderen Kanzleien erfolgreich Mandanten im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht vertreten. Ab sofort steht er Ihnen für juristische […]

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3. Februar 2017

Sommerreifen im Winter - und dann?

Das Benutzen von Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen im Winter berechtigt eine Kfz-Versicherung nicht grundsätzlich dazu, die Leistungen zu kürzen. Dies hat das Amtsgericht Papenburg entschieden (Urteil v. 10.03.2016, AZ: 20 C 322/15). Trotz Vollkasko, Versicherung kürzt Leistung In dem zu Grunde liegende Fall war ein Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen und mit […]

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