Wer seine Immobilie als GbR erworben hat, sollte sich im neuen Register eintragen lassen. Bei Änderungen im Grundbuch ist dies zwingend erforderlich. Das neue Register bietet zudem mehr Sicherheit und Transparenz für Geschäftspartner durch die sogenannte Publizitätswirkung.
Fachbereiche
Grundstücksrecht
Der Fachbereich Grundstücksrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei, insbesondere in unserem Notariat. Das Fachgebiet umfasst nicht nur Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge von Eltern auf Kinder, sondern auch Belastungen von Grundstücken, wie zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken, Leistungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Wegerechte, Reallasten und Altenteile. All diese Belastungen können über unser Notariat beim Grundbuchamt in das Grundbuch eingetragen werden.
Wir beraten zu diesen Themen auch anwaltlich bei Streitigkeiten. Außerdem prüfen wir Entwürfe von notariellen Kaufverträgen und beraten bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken.
Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich: Dr. Maximilian Sponagel
Blogbeiträge Grundstücksrecht
Die eGbR – Neuerungen und Auswirkungen auf Grundbuch und Gesellschaftsregister
Anfang 2024 wurden wichtige Neuerungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wirksam, inklusive der Eintragungsmöglichkeit ins Gesellschaftsregister. Die Änderungen betreffen u.a. die rechtliche Handhabung von Vermögensangelegenheiten und Vertretungsbefugnissen.
BGH zur nachträglichen Änderung im Grundstücks-Kaufvertrag
Ein Grundstücks-Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Im Nachhinein wollen Verkäufer und Käufer den Kaufpreis herabsetzen. Müssen beide Parteien nun wieder zum Notar? Oder kann die Herabsetzung ohne Notar und ohne weitere Gebühren vereinbart werden?