Ein Grundstücks-Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Im Nachhinein wollen Verkäufer und Käufer den Kaufpreis herabsetzen. Müssen beide Parteien nun wieder zum Notar? Oder kann die Herabsetzung ohne Notar und ohne weitere Gebühren vereinbart werden?
Fachbereiche
Grundstücksrecht
Der Fachbereich Grundstücksrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei, insbesondere in unserem Notariat. Das Fachgebiet umfasst nicht nur Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge von Eltern auf Kinder, sondern auch Belastungen von Grundstücken, wie zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken, Leistungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Wegerechte, Reallasten und Altenteile. All diese Belastungen können über unser Notariat beim Grundbuchamt in das Grundbuch eingetragen werden.
Wir beraten zu diesen Themen auch anwaltlich bei Streitigkeiten. Außerdem prüfen wir Entwürfe von notariellen Kaufverträgen und beraten bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken.
Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich: Dr. Maximilian Sponagel
Blogbeiträge Grundstücksrecht
Neues Vorkaufsrecht im Hochwassergebiet
Es scheint beinahe passend, dass bei der derzeitigen Hochwasserlage dieses neue Gesetz in Kraft tritt: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen wollen, das in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet liegt, kann dem Bundesland ein Vorkaufsrecht zustehen. Angesichts der bundesweiten Überschwemmungen spielt im Augenblick vielleicht mancher Eigentümer mit dem Gedanken, sein von Überflutungen betroffenes Grundstück zu verkaufen. […]
Mehr Sicherheit durch detaillierte Kaufverträge
Absprachen beim Hauskauf, die nicht in der notariellen Urkunde erfasst sind, haben keine rechtliche Bedeutung. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt. Notar über Angaben des Verkäufers informieren In der Praxis dürfte eine solche Konstellation tagtäglich vorkommen: Verkäufer und Käufer einer Immobilie sprechen über Details. Der Käufer verlässt sich auf Angaben des Verkäufers. Er […]