Ein typischer Fall: Ein Grundstücks-Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Im Nachhinein wollen Verkäufer und Käufer den Kaufpreis herabsetzen. Müssen beide Parteien nun wieder zum Notar? Oder kann die Herabsetzung ohne Notar und ohne weitere Gebühren vereinbart werden? Das OLG Stuttgart hatte ursprünglich entschieden, dass die Beurkundung verpflichtend ist (AZ 10 U 140/16). Doch der Bundesgerichtshof hat […]