Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Fachbereiche

Erbrecht

Der Fachbereich Erbrecht ist in unserer Kanzlei ein wichtiger Schwerpunkt. Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Fragen, außergerichtlich, aber auch gerichtlich. Unser Ziel ist es, Menschen in einer schwierigen Lebenssituation zu helfen. Ist ein Angehöriger verstorben, ist ein Streit um das Erbe eine große zusätzliche Belastung.

Oft entstehen Fragen, die wir beantworten können: wenn es etwa um die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche geht oder darum, das Testament richtig zu interpretieren. Die Unsicherheit ist häufig auch groß, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der Nachlass möglicherweise überschuldet ist. Viele Streitigkeiten unter Erben entstehen aus Unkenntnis über die Rechtslage. Rechtzeitig eingeholter anwaltlicher Rat kann Streitigkeiten vorbeugen und Prozesse vermeiden.

Wir beraten Sie auch in den schwierigen und komplexen Fragen des internationalen Erbrechts, ferner im Bereich der Höfeordnung.

Das Formulieren und das Beurkunden eines Testaments ist in der Regel eine notarielle Aufgabe. Mehr dazu finden Sie unter dem Bereich Notare.

Einzelheiten zum Thema Testamentsvollstreckung haben wir unter dem entsprechenden Menüpunkt zusammengefasst.

Ihre Ansprechpartner in diesem Bereich: Stefanie BrinkemaDr. Maximilian Lojenburg, Dr. Maximilian Sponagel

Blogbeiträge Erbrecht

21. November 2023

Herzlich Willkommen Rechtsanwältin Brinkema

Wir freuen uns, dass Rechtsanwältin Stefanie Brinkema seit November 2023 unsere Kanzlei verstärkt. Sie ist eine erfahrene Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht. Ihr jahrelanger Schwerpunkt und Ihre Passion liegen im Erbrecht. Sie betreut Mandanten bei Gerichtsverfahren und bei der erbrechtlichen Beratung, wie zum Beispiel bei Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüchen und Testamenten. Sie ist auch Dozentin bei […]

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1. Juni 2023

Adoptivkinder und ihre Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ein verwitweter Vater hat seiner leiblichen Tochter eine Wohnung geschenkt, in der er sich ein lebenslängliches Nutzungsrecht vorbehalten hat. Nun beabsichtigt der Vater einen Volljährigen als Sohn zu adoptieren. Welche Auswirkungen hat die Adoption auf den Erbfall? Was bedeutet dies für das leibliche Kind?

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1. März 2023

Pflichtteilsansprüche geltend machen - rechtzeitig!

Jeder kann frei bestimmen, wen er zum Erbe einsetzt. Soll die gesetzliche Erbfolge nicht zum Zuge kommen, kann dies durch ein Testament geschehen. Angehörige können dann einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Wichtig ist, das dies rechtzeitig erfolgt!

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