Patientenverfügungen wirksam verfassen, aber wie? Eine Entscheidung des BGH verdeutlicht, wie präzise juristische Anweisungen den individuellen Patientenwillen effektiv umsetzen können.
Fachbereiche
Erbrecht
Der Fachbereich Erbrecht ist in unserer Kanzlei ein wichtiger Schwerpunkt. Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Fragen, außergerichtlich, aber auch gerichtlich. Unser Ziel ist es, Menschen in einer schwierigen Lebenssituation zu helfen. Ist ein Angehöriger verstorben, ist ein Streit um das Erbe eine große zusätzliche Belastung.
Oft entstehen Fragen, die wir beantworten können: wenn es etwa um die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche geht oder darum, das Testament richtig zu interpretieren. Die Unsicherheit ist häufig auch groß, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der Nachlass möglicherweise überschuldet ist. Viele Streitigkeiten unter Erben entstehen aus Unkenntnis über die Rechtslage. Rechtzeitig eingeholter anwaltlicher Rat kann Streitigkeiten vorbeugen und Prozesse vermeiden.
Wir beraten Sie auch in den schwierigen und komplexen Fragen des internationalen Erbrechts, ferner im Bereich der Höfeordnung.
Das Formulieren und das Beurkunden eines Testaments ist in der Regel eine notarielle Aufgabe. Mehr dazu finden Sie unter dem Bereich Notare.
Einzelheiten zum Thema Testamentsvollstreckung haben wir unter dem entsprechenden Menüpunkt zusammengefasst.
Ihre Ansprechpartner in diesem Bereich: Stefanie Brinkema, Dr. Maximilian Lojenburg, Dr. Maximilian Sponagel
Blogbeiträge Erbrecht
BGH urteilt: Kein Schadensersatz bei lebenserhaltenden Maßnahmen
Der BGH entscheidet, dass ohne Patientenverfügung kein Schmerzensgeldanspruch besteht, selbst bei lebenserhaltenden Maßnahmen. Dabei wird die Unantastbarkeit des Lebens betont und die Unmöglichkeit, dieses als Schaden zu betrachten.
Berliner Testament unwirksam trotz ausgesetzten Scheidungsverfahrens
Bei einer Scheidung verliert das Berliner Testament seine Wirksamkeit. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass sich dies auch bei einem ausgesetzten Scheidungsverfahren nicht ändert, wie dieser Fall zeigt.
Wir erklären Ihnen, wie Ihr gemeinschaftliches Testament auch nach Scheidung wirksam bleibt.