Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Fachbereiche

Bankrecht

Wir wahren die Interessen unserer Mandanten, wenn es um Geschäfte mit Kreditinstituten bzw. Banken geht. Bei Auseinandersetzungen, aber auch bereits im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit Kreditinstituten oder Banken stehen wir Ihnen zur Seite. Sie profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Kreditinstituten, vor allem mit dem Recht der Kreditsicherheiten, einschließlich von Immobiliarsicherheiten.  Darüber hinaus verfügen wir über große Erfahrungen im Bereich von Zwangsversteigerungen.

Im Falle einer finanziellen Krise von Gesellschaften oder Privatpersonen bieten wir Unterstützung bei Verhandlungen mit Darlehensgebern. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen Lösungswege für Darlehensnehmer/Kreditnehmer und stellen sie gegenüber den Kreditinstituten dar.

Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung helfen wir Ihnen bei

  • Darlehensverträgen/Kreditverträgen
  • Leasingverträgen
  • Bürgschaften
  • Pfändungen
  • Abtretungen zugunsten von Darlehensgebern
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • sonstigen Sicherheiten für Banken

Die Rechte von Kreditinstituten/Banken sowie deren Kunden werden von den Gerichten ständig präzisiert. Wir beraten Sie stets auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.

Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich: Dr. Maximilian Sponagel

Blogbeiträge Bankrecht

Leider bisher keine Blog-Beiträge zur diesem Rechtsgebiet.

chevron-down