Dr. Michael Purrucker:
„Vorsorgeuntersuchungen sind uns selbstverständlich. Vorsorgende erbrechtliche Beratung sollte es werden. Rechtzeitig erfragt kann sie späterem Streit unter Erben und Familienangehörigen vorbeugen.“
Rechtsanwalt Dr. Purrucker betreut Sie in allen erbrechtlichen Fragen, ferner im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Michael Purrucker
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Beratung von Testamentsvollstreckern bzw. von Erben gegen Testamentsvollstrecker
- seit 2011 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
- seit 2008 Fachanwalt für Erbrecht
- seit 1987 Notar
- seit 1984 Rechtsanwalt in unserer Kanzlei (Partner von 1985 bis 2020)
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Graz
Berufsrechtliches Engagement:
- 2012 - 2015 Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer
- 1993 - 2015 Mitglied der Vorstände der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
- 2007 - 2019 Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (gewähltes Mitglied)
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Förderverein des „Instituts für Anwaltsrecht“ an der Universität Köln seit 1992
- Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V. (Würzburg )