Ergänzen Sie Ihre General- oder Vorsorgevollmacht unbedingt um eine Patientenverfügung. Denn nur sie regelt verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen – oder ausdrücklich ablehnen.
Dr. Purrucker & Partner:
Ihre Kanzlei aus Reinbek und Wentorf
Hier am grünen Rand der Hansestadt Hamburg betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bundesweit Mandate. Seit 1945 ist unsere Kanzlei tätig, inzwischen weit über die Region hinaus. Dabei legen wir großen Wert auf anspruchsvolle juristische Beratung, eine kämpferische Vertretung der Interessen unserer Mandanten, aber auch auf eine langjährige Bindung zu ihnen – zu Unternehmen genauso wie zu Privatpersonen.

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Dr. Purrucker &Partner: Recht im Blog
Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?
Nicht nur im hohen Alter kann ein Notfall plötzlich alles verändern. Ohne eine Vorsorgevollmacht führt kein Weg am Betreuungsgericht vorbei. Seit kurzer Zeit haben auch Ehepartner nur begrenzte Rechte.
Der fehlerhafte Pflichtteilsverzicht - Achtung: Notarhaftung!
Ein Pflichtteilsverzicht kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – wenn er jedoch fehlerhaft beurkundet wird, droht nicht nur Streit unter Erben, sondern auch eine Haftung des Notars.
