Dr. Purrucker & Partner: 
Ihre Kanzlei aus Reinbek und Wentorf

Hier am grünen Rand der Hansestadt Hamburg betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bundesweit Mandate. Seit 1945 ist unsere Kanzlei tätig, inzwischen weit über die Region hinaus. Dabei legen wir großen Wert auf anspruchsvolle juristische Beratung, eine kämpferische Vertretung der Interessen unserer Mandanten, aber auch auf eine langjährige Bindung zu ihnen – zu Unternehmen genauso wie zu Privatpersonen.

Fachbereiche

Als Fachanwälte haben wir uns spezialisiert. Schwerpunkte unserer Kanzlei sind Erbrecht, Familienrecht, Grundstücksrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.
Anwaltliche Fachbereiche

Notariat

Zu unserer Kanzlei gehört auch das Notariat in Reinbek und das Notariat in Wentorf. Drei unserer Partner sind als Notare tätig.
Notarielle Leistungen

Testamentsvollstreckung

Die Beratung rund um das Thema Testaments­vollstreckung spielt in unserer Kanzlei eine wichtige Rolle. Wir beraten in diesem Zusammen­hang sowohl Testaments­vollstrecker als auch Erben.
Umfassende Beratung

Fachlich stark, vertrauensvoll an Ihrer Seite – Lernen Sie unsere Kanzlei kennen

Erhalten Sie Einblicke in unsere moderne Kanzlei und lernen Sie unser engagiertes Team sowie die Partner kennen, die sich durch ihren hohen fachlichen Anspruch auszeichnen. Wir bieten Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle Beratung in verschiedenen Fachbereichen. Erfahren Sie mehr über uns und unsere Philosophie!

Dr. Purrucker &Partner: Recht im Blog

22. Mai 2026

Immobilie verschenken oder vererben: was ist sinnvoll?

Wer eine Immobilie an die nächste Generation übertragen möchte, sollte frühzeitig prüfen, welche rechtlichen, steuerlichen und familiären Folgen damit verbunden sind.

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18. Mai 2026

Antoinette von Arnswaldt verstärkt die Kanzlei als neue Partnerin und Notarin

Wir freuen uns, dass Antoinette von Arnswaldt zur Notarin ernannt wurde und ab sofort unser Notariat verstärkt. Gleichzeitig wurde sie in die Partnerschaft der Kanzlei Dr. Purrucker & Partner aufgenommen. 

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16. Juli 2025

Patientenverfügung: Selbst entscheiden – auch im Ernstfall

Ergänzen Sie Ihre General- oder Vorsorgevollmacht unbedingt um eine Patientenverfügung. Denn nur sie regelt verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen – oder ausdrücklich ablehnen.

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