Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Dr. Purrucker & Partner: 
Ihre Kanzlei aus Reinbek und Wentorf

Hier am grünen Rand der Hansestadt Hamburg betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bundesweit Mandate. Seit 1945 ist unsere Kanzlei tätig, inzwischen weit über die Region hinaus. Dabei legen wir großen Wert auf anspruchsvolle juristische Beratung, eine kämpferische Vertretung der Interessen unserer Mandanten, aber auch auf eine langjährige Bindung zu ihnen – zu Unternehmen genauso wie zu Privatpersonen.

Fachbereiche

Als Fachanwälte haben wir uns spezialisiert. Schwerpunkte unserer Kanzlei sind Erbrecht, Familienrecht, Grundstücksrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.
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Notariat

Zu unserer Kanzlei gehört auch das Notariat. Zwei unserer Partner sind als Notare tätig.
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Testamentsvollstreckung

Die Beratung rund um das Thema Testaments­vollstreckung spielt in unserer Kanzlei eine wichtige Rolle. Wir beraten in diesem Zusammen­hang sowohl Testaments­vollstrecker als auch Erben.
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Fachlich stark, vertrauensvoll an Ihrer Seite – Lernen Sie unsere Kanzlei kennen

Erhalten Sie Einblicke in unsere moderne Kanzlei und lernen Sie unser engagiertes Team sowie die Partner kennen, die sich durch ihren hohen fachlichen Anspruch auszeichnen. Wir bieten Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle Beratung in verschiedenen Fachbereichen. Erfahren Sie mehr über uns und unsere Philosophie!

Dr. Purrucker &Partner: Recht im Blog

7. November 2024

Schleswig-Holsteinische Strukturreform an den Gerichten – Sparen am Rechtsstaat?

Ein Kommentar zur Strukturreform der Gerichte in Schleswig Holstein. Ohne Beteiligung der Betroffenen in der Justiz und der Anwaltschaft wurde eine Entscheidung getroffen, die massive Auswirkungen mit sich bringt.

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24. September 2024

Kostenfalle Immobilienkauf: Wenn der Verkauf scheitert

Ein Immobilienkauf kann noch kurz vor dem Abschluss scheitern und abgebrochen werden. Doch wer trägt die bereits entstandenen Kosten für die Finanzierung und Notargebühren?

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16. September 2024

Unterhaltsansprüche beim Wechselmodell: Die Vertretungsbefugnis der Eltern

Es gibt Neuerungen für unverheiratete Eltern, die ihr minderjähriges Kind im Wechselmodell betreuen. Ab jetzt können beide Unterhaltsansprüche im Namen des Kindes geltend machen.

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