Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Dr. Purrucker & Partner: 
Ihre Kanzlei aus Reinbek und Wentorf

Hier am grünen Rand der Hansestadt Hamburg betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bundesweit Mandate. Seit 1945 ist unsere Kanzlei tätig, inzwischen weit über die Region hinaus. Dabei legen wir großen Wert auf anspruchsvolle juristische Beratung, eine kämpferische Vertretung der Interessen unserer Mandanten, aber auch auf eine langjährige Bindung zu ihnen – zu Unternehmen genauso wie zu Privatpersonen.

Fachbereiche

Als Fachanwälte haben wir uns spezialisiert. Schwerpunkte unserer Kanzlei sind Erbrecht, Familienrecht, Grundstücksrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.
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Notariat

Zu unserer Kanzlei gehört auch das Notariat in Reinbek und das Notariat in Wentorf. Zwei unserer Partner sind als Notare tätig.
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Testamentsvollstreckung

Die Beratung rund um das Thema Testaments­vollstreckung spielt in unserer Kanzlei eine wichtige Rolle. Wir beraten in diesem Zusammen­hang sowohl Testaments­vollstrecker als auch Erben.
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Fachlich stark, vertrauensvoll an Ihrer Seite – Lernen Sie unsere Kanzlei kennen

Erhalten Sie Einblicke in unsere moderne Kanzlei und lernen Sie unser engagiertes Team sowie die Partner kennen, die sich durch ihren hohen fachlichen Anspruch auszeichnen. Wir bieten Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle Beratung in verschiedenen Fachbereichen. Erfahren Sie mehr über uns und unsere Philosophie!

Dr. Purrucker &Partner: Recht im Blog

12. Juni 2025

Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?

Nicht nur im hohen Alter kann ein Notfall plötzlich alles verändern. Ohne eine Vorsorgevollmacht führt kein Weg am Betreuungsgericht vorbei. Seit kurzer Zeit haben auch Ehepartner nur begrenzte Rechte.

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13. März 2025

Der fehlerhafte Pflichtteilsverzicht - Achtung: Notarhaftung!

Ein Pflichtteilsverzicht kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – wenn er jedoch fehlerhaft beurkundet wird, droht nicht nur Streit unter Erben, sondern auch eine Haftung des Notars.

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15. Januar 2025

Gemeinschaftliche Testamente: Problem mit der Pflichtteilsstrafklausel

Nach wie vor ist das Berliner Testament die am häufigsten gewählte Testamentsform. Doch es hat zwei wesentliche Nachteile.

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