Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Dr. Purrucker & Partner: 
Ihre Kanzlei aus Reinbek und Wentorf

Hier am grünen Rand der Hansestadt Hamburg betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bundesweit Mandate. Seit 1945 ist unsere Kanzlei tätig, inzwischen weit über die Region hinaus. Dabei legen wir großen Wert auf anspruchsvolle juristische Beratung, eine kämpferische Vertretung der Interessen unserer Mandanten, aber auch auf eine langjährige Bindung zu ihnen – zu Unternehmen genauso wie zu Privatpersonen.

Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei Dr. Purrucker & Partner

Fachbereiche

Als Fachanwälte haben wir uns spezialisiert. Schwerpunkte unserer Kanzlei sind Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.
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Notariat

Zu unserer Kanzlei gehört auch das Notariat. Zwei unserer Partner sind als Notare tätig.
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Testamentsvollstreckung

Die Beratung rund um das Thema Testaments­vollstreckung spielt in unserer Kanzlei eine wichtige Rolle. Wir beraten in diesem Zusammen­hang sowohl Testaments­vollstrecker als auch Erben.
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Dr. Purrucker &Partner: Recht im Blog

21. November 2023

Herzlich Willkommen Rechtsanwältin Brinkema

Wir freuen uns, dass Rechtsanwältin Stefanie Brinkema seit November 2023 unsere Kanzlei verstärkt. Sie ist eine erfahrene Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht. Ihr jahrelanger Schwerpunkt und Ihre Passion liegen im Erbrecht. Sie betreut Mandanten bei Gerichtsverfahren und bei der erbrechtlichen Beratung, wie zum Beispiel bei Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüchen und Testamenten. Sie ist auch Dozentin bei […]

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19. Juni 2023

Verkehrsrecht: „Fahrerflucht? – Da war doch nichts!“

Wem ist das nicht schon passiert: Beim Einparken kurz nicht aufgepasst und schon hat’s gekracht. Dann schnell ausgestiegen und Glück gehabt: “Da ist ja nichts zu sehen…!”
Wer jetzt wieder einsteigt und weiterfährt, begibt sich in eine trügerische Sicherheit.

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1. Juni 2023

Adoptivkinder und ihre Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ein verwitweter Vater hat seiner leiblichen Tochter eine Wohnung geschenkt, in der er sich ein lebenslängliches Nutzungsrecht vorbehalten hat. Nun beabsichtigt der Vater einen Volljährigen als Sohn zu adoptieren. Welche Auswirkungen hat die Adoption auf den Erbfall? Was bedeutet dies für das leibliche Kind?

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