Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Dr. Purrucker & Partner: 
Ihre Kanzlei aus Reinbek und Wentorf

Hier am grünen Rand der Hansestadt Hamburg betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bundesweit Mandate. Seit 1945 ist unsere Kanzlei tätig, inzwischen weit über die Region hinaus. Dabei legen wir großen Wert auf anspruchsvolle juristische Beratung, eine kämpferische Vertretung der Interessen unserer Mandanten, aber auch auf eine langjährige Bindung zu ihnen – zu Unternehmen genauso wie zu Privatpersonen.

Bild der Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei Dr. Purrucker & Partner vor dem Reinbeker See

Fachbereiche

Als Fachanwälte haben wir uns spezialisiert. Schwerpunkte unserer Kanzlei sind Erbrecht, Familienrecht, Grundstücksrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.
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Notariat

Zu unserer Kanzlei gehört auch das Notariat. Zwei unserer Partner sind als Notare tätig.
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Testamentsvollstreckung

Die Beratung rund um das Thema Testaments­vollstreckung spielt in unserer Kanzlei eine wichtige Rolle. Wir beraten in diesem Zusammen­hang sowohl Testaments­vollstrecker als auch Erben.
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Dr. Purrucker &Partner: Recht im Blog

30. Januar 2024

BGH urteilt: Kein Schadensersatz bei lebenserhaltenden Maßnahmen

Der BGH entscheidet, dass ohne Patientenverfügung kein Schmerzensgeldanspruch besteht, selbst bei lebenserhaltenden Maßnahmen. Dabei wird die Unantastbarkeit des Lebens betont und die Unmöglichkeit, dieses als Schaden zu betrachten.

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18. Januar 2024

Berliner Testament unwirksam trotz ausgesetzten Scheidungsverfahrens

Bei einer Scheidung verliert das Berliner Testament seine Wirksamkeit. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass sich dies auch bei einem ausgesetzten Scheidungsverfahren nicht ändert, wie dieser Fall zeigt.

Wir erklären Ihnen, wie Ihr gemeinschaftliches Testament auch nach Scheidung wirksam bleibt.

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18. Dezember 2023

Neue Düsseldorfer Tabelle 2024: Erhöhung des Kindesunterhalts

Zum 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhalt für minderjährige Kinder erhöht sich damit erneut deutlich. Damit hat das OLG Düsseldorf die Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung umgesetzt, die das Existenzminimum des Kindes festsetzt und sichern soll.

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