Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie umfassend in Rechtsfragen zu Arbeitsverhältnissen. Mein weiterer Schwerpunkt ist das Verkehrsrecht.
Andreas Adebahr
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Verkehrsrecht inkl. Verkehrsstrafrecht und Autokauf
- 2018 Eintritt in unsere Kanzlei
- Seit 2015 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2010-2017 Rechtsanwalt in Hamburg mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Kapitalanlagerecht
- 2010 zweites juristisches Staatsexamen beim Oberlandesgericht Celle
- 2008-2010 Referendariat beim Oberlandesgericht Celle (mit der Tätigkeit in einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, an verschiedenen Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft Stade und beim Bezirksamt Hamburg-Altona)
- 2007 erstes juristisches Staatsexamen in Hamburg
- 2000-2007 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
Fachbereiche
Herr Adebahr ist Ansprechpartner in den anwaltlichen Fachbereichen: Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht