Berliner Testament unwirksam trotz ausgesetzten Scheidungsverfahrens
Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament verfassen, z.B. ein sogenanntes Berliner Testament. Jedoch verliert dieses bei einer Scheidung seine Wirksamkeit. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ändert auch die Aussetzung des Scheidungsverfahrens nichts, wie dieser Fall zeigt.
Neues Testament des Ehemanns nach Trennung
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Ehegatten im Jahr 2012 ein gemeinschaftliches Testament verfasst. In diesem Testament hatten sie sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. Die Ehegatten trennten sich einige Zeit später. Der Ehemann verfasste ein neues Testament. Er setzte die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin ein. Außerdem legte er ausdrücklich fest, dass seine Noch-Ehefrau nichts erhalten sollte.
Einwilligung zur Scheidung
Die Scheidung reichte die Ehefrau ein. Vor Gericht stimmte der Ehemann der Scheidung zu. Allerdings einigten sich die Ehegatten noch ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dieses sollte prüfen, ob die Ehe von beiden noch fortgeführt werden soll. Bevor Sie in diesem Mediationsverfahren zu einem Ergebnis gelangten, verstarb der Ehemann. Beide, Adoptivtochter sowie Ehefrau, gaben nach dessen Tod an, sie seien Alleinerbin geworden.
Wahrscheinlich wäre das Oberlandesgericht zu einer anderen Entscheidung gekommen, wenn sich bereits beide Ehegatten für die Ehe und damit gegen die Scheidung entschieden hätten.
18 Jan 2024
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht begleite ich Sie einfühlsam und zielorieniert.