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Berliner Testament unwirksam trotz ausgesetzten Scheidungsverfahrens

Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament verfassen, z.B. ein sogenanntes Berliner Testament. Jedoch verliert dieses bei einer Scheidung seine Wirksamkeit. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ändert auch die Aussetzung des Scheidungsverfahrens nichts, wie dieser Fall zeigt.

Neues Testament des Ehemanns nach Trennung

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Ehegatten im Jahr 2012 ein gemeinschaftliches Testament verfasst. In diesem Testament hatten sie sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. Die Ehegatten trennten sich einige Zeit später. Der Ehemann verfasste ein neues Testament. Er setzte die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin ein. Außerdem legte er ausdrücklich fest, dass seine Noch-Ehefrau nichts erhalten sollte.

Einwilligung zur Scheidung

Die Scheidung reichte die Ehefrau ein. Vor Gericht stimmte der Ehemann der Scheidung zu. Allerdings einigten sich die Ehegatten noch ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dieses sollte prüfen, ob die Ehe von beiden noch fortgeführt werden soll. Bevor Sie in diesem Mediationsverfahren zu einem Ergebnis gelangten, verstarb der Ehemann. Beide, Adoptivtochter sowie Ehefrau, gaben nach dessen Tod an, sie seien Alleinerbin geworden.

Oberlandesgerichts Oldenburg: Berliner Testament ist unwirksam

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied mit Beschluss vom 26.09.2018, Az: 3 W 71/18. Im vorliegenden Fall lagen die Scheidungsvoraussetzungen vor, da die Ehegatten mehr als drei Jahre getrennt gelebt hatten. Darüber hinaus gab es den Scheidungsantrag der Ehefrau, welchem der Ehemann bereits zugestimmt hatte. Der Ausgang des Mediationsverfahren war ungewiss. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Scheidung vorgelegen haben und damit die Adoptivtochter Alleinerbin ist.

Wahrscheinlich wäre das Oberlandesgericht zu einer anderen Entscheidung gekommen, wenn sich bereits beide Ehegatten für die Ehe und damit gegen die Scheidung entschieden hätten.

Unser Tipp für ein gemeinschaftliches Testament nach Scheidung

Damit ein gemeinschaftliches Testament auch nach einer Scheidung noch Bestand hat, legen sie dies beim Verfassen des Testaments konkret fest. Nur wenn sich ein sogenannter Fortgeltungs- oder Aufrechterhaltungswille abzeichnet, können die letztwilligen Verfügungen wirksam bleiben.

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