Nachlass und Testament

Fragen rund um Erbe, Testament und Vermögensnachfolge werden im Alltag oft aufgeschoben – dabei lässt sich durch eine frühzeitige und klare Regelung viel Streit und Unsicherheit vermeiden. Wer seinen Nachlass bewusst gestaltet, sorgt dafür, dass der eigene Wille zählt – und nicht allein die gesetzliche Erbfolge.

Das Notariat in Reinbek unterstützt Sie bei allen Anliegen zur Nachlassplanung mit fachlicher Kompetenz, Erfahrung und einem sensiblen Blick für Ihre persönliche Situation. Ob Testament, Erbvertrag oder lebzeitige Vermögensübertragung – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere und individuelle Lösungen, die Ihren Vorstellungen gerecht werden und gleichzeitig rechtlichen Bestand haben.

Ihr Ansprechpartner im Notariat

Bild von Dr. Maximilian Sponagel, Partner Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in der Kanzlei Dr. Purrucker & Partner

Dr. Maximilian Sponagel

Rechtsanwalt und Notar

Nachfolge bewusst steuern: Individuelle Regelungen statt gesetzlicher Erbfolge

Ohne testamentarische oder vertragliche Regelung greift im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen – gerade in Patchworkfamilien, bei unverheirateten Paaren oder wenn bestimmte Personen bevorzugt oder bewusst nicht bedacht werden sollen.

Das Notariat in Reinbek unterstützt Sie dabei, Ihre Nachfolge aktiv zu gestalten. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen für Ihre familiäre und finanzielle Situation sinnvoll sind und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So können Sie vermeiden, dass es im Erbfall zu Unklarheiten, Auseinandersetzungen oder ungewollten Vermögensverteilungen kommt.

Eine durchdachte Nachlassplanung schützt nicht nur Ihre Angehörigen – sie sorgt auch dafür, dass Ihr letzter Wille rechtlich Bestand hat.

Testament oder Erbvertrag? – Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick

Wer seinen Nachlass regeln möchte, kann dies in Form eines Testaments oder – bei einvernehmlicher Planung mit anderen – durch einen Erbvertrag tun. Beide Varianten haben unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Wirkungen. Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag bietet dabei besondere Rechtssicherheit und Klarheit.

Im Notariat Reinbek besprechen wir mit Ihnen, welche Form sich für Ihre Ziele am besten eignet. Wir erläutern die Unterschiede, weisen auf steuerliche und praktische Aspekte hin und übernehmen die rechtssichere Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung. Auch besondere Klauseln wie Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung oder Auflagen können sinnvoll integriert werden.

Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihren Wünschen entspricht – und dabei juristisch tragfähig und langfristig umsetzbar ist.

Bild von Justizia und die Pflicht zur Verwaltung des Nachlasses

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Im Erbfall handlungsfähig bleiben: Rechtliche Begleitung für Erben

Tritt ein Erbfall ein, stehen Angehörige häufig vor organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen. Wer ist Erbe? Wird ein Erbschein benötigt? Ist das Erbe anzunehmen oder besser auszuschlagen? Wie geht man mit einer Erbengemeinschaft um?

Das Notariat in Reinbek steht Erbinnen und Erben in dieser Situation beratend zur Seite. Wir helfen bei der Beantragung von Erbscheinen, begleiten die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und klären offene Fragen zur Haftung, Grundbuchberichtigung oder zur Abwicklung von Vermögenswerten.

Unser Ziel ist es, Ihnen in einer oft belastenden Zeit rechtliche Orientierung zu geben – verlässlich, neutral und lösungsorientiert.

Informationen
  • Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

  • Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch – auch bei Enterbung.

  • Notariell beurkundete Testamente sind rechtlich besonders sicher.

  • Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden.

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Immobilie verschenken oder vererben: was ist sinnvoll?

Wer eine Immobilie an die nächste Generation übertragen möchte, sollte frühzeitig prüfen, welche rechtlichen, steuerlichen und familiären Folgen damit verbunden sind.

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18. Mai 2026

Antoinette von Arnswaldt verstärkt die Kanzlei als neue Partnerin und Notarin

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16. Juli 2025

Patientenverfügung: Selbst entscheiden – auch im Ernstfall

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