Ergänzen Sie Ihre General- oder Vorsorgevollmacht unbedingt um eine Patientenverfügung. Denn nur sie regelt verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen – oder ausdrücklich ablehnen.
Nachlass und Testament
Fragen rund um Erbe, Testament und Vermögensnachfolge werden im Alltag oft aufgeschoben – dabei lässt sich durch eine frühzeitige und klare Regelung viel Streit und Unsicherheit vermeiden. Wer seinen Nachlass bewusst gestaltet, sorgt dafür, dass der eigene Wille zählt – und nicht allein die gesetzliche Erbfolge.
Das Notariat in Reinbek unterstützt Sie bei allen Anliegen zur Nachlassplanung mit fachlicher Kompetenz, Erfahrung und einem sensiblen Blick für Ihre persönliche Situation. Ob Testament, Erbvertrag oder lebzeitige Vermögensübertragung – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere und individuelle Lösungen, die Ihren Vorstellungen gerecht werden und gleichzeitig rechtlichen Bestand haben.
Ihr Ansprechpartner im Notariat
Dr. Maximilian Sponagel
Rechtsanwalt und Notar
Nachfolge bewusst steuern: Individuelle Regelungen statt gesetzlicher Erbfolge
Ohne testamentarische oder vertragliche Regelung greift im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen – gerade in Patchworkfamilien, bei unverheirateten Paaren oder wenn bestimmte Personen bevorzugt oder bewusst nicht bedacht werden sollen.
Das Notariat in Reinbek unterstützt Sie dabei, Ihre Nachfolge aktiv zu gestalten. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen für Ihre familiäre und finanzielle Situation sinnvoll sind und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So können Sie vermeiden, dass es im Erbfall zu Unklarheiten, Auseinandersetzungen oder ungewollten Vermögensverteilungen kommt.
Eine durchdachte Nachlassplanung schützt nicht nur Ihre Angehörigen – sie sorgt auch dafür, dass Ihr letzter Wille rechtlich Bestand hat.
Testament oder Erbvertrag? – Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick
Wer seinen Nachlass regeln möchte, kann dies in Form eines Testaments oder – bei einvernehmlicher Planung mit anderen – durch einen Erbvertrag tun. Beide Varianten haben unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Wirkungen. Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag bietet dabei besondere Rechtssicherheit und Klarheit.
Im Notariat Reinbek besprechen wir mit Ihnen, welche Form sich für Ihre Ziele am besten eignet. Wir erläutern die Unterschiede, weisen auf steuerliche und praktische Aspekte hin und übernehmen die rechtssichere Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung. Auch besondere Klauseln wie Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung oder Auflagen können sinnvoll integriert werden.
Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihren Wünschen entspricht – und dabei juristisch tragfähig und langfristig umsetzbar ist.
Sie benötigen einen Notar?
unser Notariat telefonisch unter 040 72 73 63 0 oder schreiben Sie uns.
Im Erbfall handlungsfähig bleiben: Rechtliche Begleitung für Erben
Tritt ein Erbfall ein, stehen Angehörige häufig vor organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen. Wer ist Erbe? Wird ein Erbschein benötigt? Ist das Erbe anzunehmen oder besser auszuschlagen? Wie geht man mit einer Erbengemeinschaft um?
Das Notariat in Reinbek steht Erbinnen und Erben in dieser Situation beratend zur Seite. Wir helfen bei der Beantragung von Erbscheinen, begleiten die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und klären offene Fragen zur Haftung, Grundbuchberichtigung oder zur Abwicklung von Vermögenswerten.
Unser Ziel ist es, Ihnen in einer oft belastenden Zeit rechtliche Orientierung zu geben – verlässlich, neutral und lösungsorientiert.
Blogbeiträge Notariat
Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?
Nicht nur im hohen Alter kann ein Notfall plötzlich alles verändern. Ohne eine Vorsorgevollmacht führt kein Weg am Betreuungsgericht vorbei. Seit kurzer Zeit haben auch Ehepartner nur begrenzte Rechte.
Der fehlerhafte Pflichtteilsverzicht - Achtung: Notarhaftung!
Ein Pflichtteilsverzicht kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – wenn er jedoch fehlerhaft beurkundet wird, droht nicht nur Streit unter Erben, sondern auch eine Haftung des Notars.
