Erbrecht klären und Nachlass regeln

Ein Erbfall wirft oft viele rechtliche und persönliche Fragen auf. Wer erbt? Was gilt, wenn ein Testament vorhanden ist? Welche Ansprüche bestehen beim Pflichtteil? Und was ist zu tun, wenn der Nachlass unklar oder möglicherweise überschuldet ist?

Die Kanzlei Dr. Purrucker & Partner berät Sie im Erbrecht in Reinbek bei Hamburg. Wir unterstützen Erben, Pflichtteilsberechtigte, Angehörige und Personen, die ihren Nachlass rechtzeitig regeln möchten. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Bewertung, sondern auch um eine Lösung, die zur familiären und wirtschaftlichen Situation passt.

Ihre Ansprechpartner im Fachbereich Erbrecht

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Stefanie Brinkema, geb. Gockel

Rechtsanwältin für:

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Dr. Maximilian Lojenburg

Nachlass planen und vererben

Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt, kann spätere Unsicherheiten und Streit unter Angehörigen häufig vermeiden. Ein Testament, ein Erbvertrag oder eine Schenkung kann sinnvoll sein, wenn Vermögen gezielt übertragen, Familienangehörige abgesichert oder bestimmte Personen bedacht werden sollen.

Wir beraten Sie bei der rechtlichen Planung Ihres Nachlasses und besprechen mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen. Dabei prüfen wir auch, welche Folgen eine Regelung für Erben, Pflichtteilsberechtigte und mögliche spätere Auseinandersetzungen haben kann.

Beratung nach einem Erbfall

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen oft viele Dinge gleichzeitig geklärt werden. Gibt es ein wirksames Testament? Wer gehört zur Erbengemeinschaft? Wird ein Erbschein benötigt? Bestehen Pflichtteilsansprüche? Und wie ist mit Bankunterlagen, Immobilien, Schulden oder laufenden Verträgen umzugehen?

Wir helfen Ihnen, die erbrechtliche Lage einzuordnen und die nächsten Schritte zu planen. Das gilt außergerichtlich ebenso wie bei gerichtlichen Verfahren, etwa wenn ein Testament ausgelegt werden muss oder Streit zwischen Erben entsteht.

Pflichtteil, Testament und Erbengemeinschaft

Viele Konflikte im Erbrecht entstehen, weil die Rechtslage nicht eindeutig erscheint oder Erwartungen innerhalb der Familie auseinandergehen. Das betrifft häufig Pflichtteilsansprüche, die Auslegung eines Testaments oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Wir prüfen, welche Ansprüche bestehen und wie sie durchgesetzt oder abgewehrt werden können. Ziel ist eine klare rechtliche Einschätzung, damit unnötige Auseinandersetzungen vermieden oder bestehende Konflikte strukturiert gelöst werden können.

Überschuldeter Nachlass und Erbausschlagung

Nicht jeder Nachlass ist werthaltig. Manchmal zeigt sich erst nach dem Erbfall, dass Schulden, laufende Verpflichtungen oder unklare Vermögensverhältnisse bestehen. Dann sollte früh geprüft werden, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte.

Gerade bei der Ausschlagung laufen kurze Fristen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen und die rechtlichen Folgen der nächsten Schritte zu verstehen.

Bild von Justizia und die Pflicht zur Verwaltung des Nachlasses

Sie brauchen eine anwaltliche Beratung oder Vertretung?

Kontaktieren Sie uns gerne direkt und unverbindlich. Sie erreichen unsere Kanzlei in Reinbek bei Hamburg telefonisch unter 040 72 73 63 0 oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihr Anliegen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Testamentsvollstreckung und besondere erbrechtliche Fragen

Testamentsvollstreckung kann helfen, einen Nachlass geordnet abzuwickeln und Streit unter Erben zu vermeiden. Wir beraten bei der rechtlichen Einordnung, bei Fragen zur Durchführung und bei Konflikten zwischen Erben und Testamentsvollstreckung.

Auch bei besonderen erbrechtlichen Fragen, etwa mit Auslandsbezug oder zur Höfeordnung, stehen wir Ihnen zur Seite. Solche Fälle sind oft komplex und sollten frühzeitig rechtlich eingeordnet werden.

Sie möchten Ihren Nachlass planen oder benötigen nach einem Erbfall rechtliche Orientierung? Gern klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte zu Ihrer Situation passen.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Wann sollte ich anwaltlichen Rat im Erbrecht einholen?

Anwaltlicher Rat ist sinnvoll, wenn nach einem Todesfall unklar ist, wer erbt, ob ein Testament wirksam ist oder welche Ansprüche bestehen. Auch bei Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Nachlassschulden oder Streit unter Angehörigen sollte die rechtliche Lage früh geprüft werden.

Was ist nach einem Todesfall zuerst zu klären?

Zunächst sollte geprüft werden, ob ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist und wer als Erbe in Betracht kommt. Danach geht es häufig um Nachlassunterlagen, Bankverbindungen, Immobilien, Schulden, Versicherungen und die Frage, ob ein Erbschein benötigt wird.

Wann sollte eine Erbschaft ausgeschlagen werden?

Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder erhebliche Unsicherheiten bestehen. Da hierfür regelmäßig kurze Fristen gelten, sollte früh geprüft werden, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorhanden sind.

Was kann ich tun, wenn ich enterbt wurde?

Wer durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche haben. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der gesetzlichen Erbfolge, dem Nachlasswert und der konkreten familiären Situation ab.

Unterstützt die Kanzlei auch bei Testament und Nachlassplanung?

Ja. Die Kanzlei berät bei der Planung des Nachlasses und bei der Frage, welche Gestaltung sinnvoll ist. Dazu gehören Testament, Erbvertrag, Schenkung und Regelungen zur Testamentsvollstreckung. Für notarielle Beurkundungen kann zusätzlich das Notariat der Kanzlei eingebunden werden.

Informationen
  • Nach einem Erbfall sollten Testament, Erbfolge, Nachlasswerte und mögliche Fristen frühzeitig geprüft werden.

  • Eine Erbschaft sollte nicht vorschnell angenommen werden, wenn Nachlassschulden möglich sind.

  • Für die erste Beratung helfen Testament, Sterbeurkunde, Nachlassunterlagen, Schriftverkehr und Informationen zu möglichen Erben.

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