Ergänzen Sie Ihre General- oder Vorsorgevollmacht unbedingt um eine Patientenverfügung. Denn nur sie regelt verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen – oder ausdrücklich ablehnen.
Unternehmensgründung und Übertragung
Ob Neugründung, Umstrukturierung oder Nachfolgeregelung – unternehmerische Entscheidungen erfordern eine klare rechtliche Grundlage. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform, die notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen und die Eintragung im Handelsregister sind dabei zentrale Schritte, die sorgfältig vorbereitet und umgesetzt werden müssen.
Das Notariat in Reinbek begleitet Sie in allen Phasen Ihres unternehmerischen Vorhabens – von der Gründung bis zur Übergabe. Mit rechtssicherer Vertragsgestaltung, transparenter Beratung und einem strukturierten Ablauf sorgen wir dafür, dass Ihre unternehmerischen Ziele auf einem soliden rechtlichen Fundament stehen.
Ihr Ansprechpartner im Notariat
Dr. Maximilian Sponagel
Rechtsanwalt und Notar
Von der Idee zur Gründung: Rechtsformwahl und notarielle Unterstützung
Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder Personengesellschaft – jede Variante bringt unterschiedliche rechtliche, steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen mit sich.
Das Notariat in Reinbek unterstützt Sie dabei, die richtige Struktur für Ihr Vorhaben zu finden und die Gründung formal korrekt und effizient umzusetzen. Wir entwerfen den Gesellschaftsvertrag nach Ihren individuellen Anforderungen, beraten zu gesetzlichen Vorgaben und kümmern uns um die notarielle Beurkundung sowie die erforderlichen Anmeldungen beim Handelsregister.
Auch bei Gründungen mit mehreren Gesellschaftern, bei Einbringungen oder bei geplanten Beteiligungsmodellen stehen wir Ihnen mit fundierter rechtlicher Begleitung zur Seite – für einen sicheren Start in Ihre unternehmerische Zukunft.
Firmennamen, Registereintrag und Satzung: Alles rechtlich korrekt geregelt
Nach der Entscheidung für eine Rechtsform folgt die Umsetzung der formalen Schritte – von der Wahl der Firmierung über die Ausgestaltung der Satzung bis hin zur Eintragung im Handelsregister. Gerade in dieser Phase ist die notarielle Begleitung unverzichtbar, um Fehler zu vermeiden, die spätere Korrekturen oder Verzögerungen verursachen könnten.
Das Notariat in Reinbek unterstützt Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung Ihrer Gesellschaftsunterlagen, prüft die Zulässigkeit der gewünschten Firma und kümmert sich um die erforderlichen Erklärungen und Anmeldungen. Wir begleiten die Bestellung von Geschäftsführern, Kapitalnachweise und die Eintragung aller relevanten Angaben im Handelsregister – abgestimmt auf die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und in enger Abstimmung mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater.
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Gesellschaftsanteile übertragen und Strukturen anpassen – rechtlich sicher
Im Laufe eines Unternehmenslebens sind Veränderungen häufig: Gesellschafter scheiden aus oder treten ein, Anteile werden verkauft oder innerhalb der Familie übertragen. Auch Umstrukturierungen – etwa durch Verschmelzungen, Spaltungen oder Sitzverlegungen – bedürfen einer klaren rechtlichen Grundlage.
Im Notariat Reinbek sorgen wir dafür, dass solche Anpassungen rechtssicher gestaltet und reibungslos umgesetzt werden. Wir beraten zu bestehenden Gesellschaftsverträgen, entwerfen notwendige Änderungsvereinbarungen und beurkunden Anteilsübertragungen sowie andere strukturelle Maßnahmen. Auch bei komplexeren Vorhaben wie Umwandlungen oder der Einbindung in Holdingstrukturen stehen wir Ihnen mit juristischer Erfahrung zur Seite.
Nachfolge im Unternehmen vorausschauend regeln – mit notarieller Begleitung
Die Unternehmensnachfolge ist ein sensibler und oft langfristig vorbereiteter Schritt. Ob innerhalb der Familie, durch den Verkauf an Dritte oder im Rahmen einer schrittweisen Übergabe – rechtliche Klarheit ist hier ebenso wichtig wie Vertrauen.
Das Notariat in Reinbek unterstützt Sie bei der Gestaltung tragfähiger Nachfolgelösungen. Wir prüfen bestehende Gesellschaftsverträge auf etwaige Nachfolgeklauseln, beraten zu steuerlich sinnvollen Übertragungswegen und entwerfen individuelle Verträge für die Übergabe von Unternehmensanteilen. Auch Fragen zur Absicherung der abgebenden Generation, zu Stimmrechten oder zur Einbindung weiterer Beteiligter werden rechtlich präzise und verständlich geregelt.
So sorgen wir dafür, dass Ihre unternehmerische Zukunft auch im Generationenwechsel in geordneten Bahnen verläuft.
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