Familienrecht bei Trennung und Scheidung

Eine Trennung bringt viele persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen mit sich. Wie geht es finanziell weiter? Was gilt für Kinder, Wohnung und gemeinsames Vermögen? Welche Schritte sind bis zur Scheidung notwendig?

Die Kanzlei Dr. Purrucker & Partner berät Sie im Familienrecht in Reinbek bei Hamburg. Kathrin Severin und Antoinette von Arnswaldt, beide Fachanwältinnen für Familienrecht, begleiten Sie bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang sowie bei vermögensrechtlichen Fragen. Die Beratung erfolgt vertraulich, klar und mit Blick auf Lösungen, die zur familiären Situation passen.

Ihre Ansprechpartner im Fachbereich Familienrecht

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Antoinette von Arnswaldt

Rechtsanwältin für:

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Kathrin Severin

Trennung und Scheidung

Wer sich trennt oder eine Scheidung vorbereitet, muss viele Entscheidungen treffen. Häufig geht es zunächst darum, die rechtliche Lage zu verstehen, finanzielle Fragen zu ordnen und den weiteren Ablauf realistisch einzuschätzen.

Wir begleiten Sie durch die notwendigen Schritte und klären mit Ihnen, welche Fragen außergerichtlich geregelt werden können und wann eine gerichtliche Vertretung erforderlich ist. Dabei behalten wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen der Trennung im Blick.

Kinder, Sorge und Umgang

Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, braucht es besondere Sorgfalt. Fragen zum Aufenthalt, zur Betreuung, zum Umgang und zur elterlichen Sorge sollten so geklärt werden, dass rechtliche Vorgaben und die konkrete Lebenssituation der Familie zusammenpassen.

Wir beraten Sie dazu, welche Regelungen möglich sind und wie tragfähige Lösungen gefunden werden können. Dabei behalten wir das Kindeswohl, die Rechte der Eltern und die praktische Umsetzbarkeit im Blick.

Unterhalt und wirtschaftliche Fragen

Nach einer Trennung entstehen häufig finanzielle Unsicherheiten. Es kann um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder die Frage gehen, welche Informationen und Unterlagen für eine Berechnung benötigt werden.

Wir prüfen Unterhaltsansprüche, unterstützen bei der Berechnung und helfen dabei, faire und belastbare Regelungen zu finden. Ziel ist eine klare wirtschaftliche Grundlage für die nächsten Schritte.

Wohnung, Vermögen und Zugewinn

Auch die gemeinsame Wohnung, Immobilien, Rücklagen, Schulden oder Rentenanwartschaften müssen bei einer Trennung oft geklärt werden. Gerade hier entstehen viele Konflikte, weil rechtliche und persönliche Interessen eng miteinander verbunden sind.

Wir unterstützen Sie dabei, Vermögensfragen zu ordnen und mögliche Ansprüche einzuordnen. Dazu gehören auch Fragen zum Zugewinnausgleich, zu gemeinsamen Verbindlichkeiten und zu Vereinbarungen über die weitere Nutzung oder Verwertung von Vermögen.

Bild von Justizia und die Pflicht zur Verwaltung des Nachlasses

Sie brauchen eine anwaltliche Beratung oder Vertretung?

Kontaktieren Sie uns gerne direkt und unverbindlich. Sie erreichen unsere Kanzlei in Reinbek bei Hamburg telefonisch unter 040 72 73 63 0 oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihr Anliegen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Außergerichtliche Einigung und gerichtliche Vertretung

Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung muss vor Gericht eskalieren. Häufig ist eine außergerichtliche Einigung der bessere Weg, weil sie schneller, wirtschaftlicher und für alle Beteiligten weniger belastend sein kann.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist oder Ihre Interessen gesichert werden müssen, vertreten wir Sie auch vor dem Familiengericht. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Sie benötigen rechtliche Orientierung im Familienrecht? Gern klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Häufige Fragen zum Familienrecht

Wann sollte ich anwaltlichen Rat bei Trennung oder Scheidung einholen?

Anwaltlicher Rat ist sinnvoll, sobald sich eine Trennung abzeichnet oder bereits erfolgt ist. Besonders wichtig ist eine frühe Beratung, wenn Kinder betroffen sind, Unterhaltsfragen offen sind, gemeinsames Vermögen besteht oder Unsicherheit über den Ablauf der Scheidung besteht.

Muss bei einer Scheidung jede Seite anwaltlich vertreten sein?

Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Ob beide Seiten anwaltlich vertreten sein müssen, hängt davon ab, ob nur die Scheidung beantragt wird oder weitere Fragen wie Unterhalt, Zugewinn, Sorge oder Umgang streitig sind.

Wie wird Unterhalt nach einer Trennung geregelt?

Unterhalt hängt von der konkreten familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Es kann um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt gehen. Für die Prüfung sind insbesondere Einkommen, Betreuungssituation, laufende Kosten und vorhandene Verpflichtungen wichtig.

Was passiert mit Kindern, Sorge und Umgang?

Bei Kindern steht im Mittelpunkt, welche Regelung ihrem Wohl entspricht und im Alltag tragfähig ist. Es kann um Aufenthalt, Umgangszeiten, Betreuung, Ferienregelungen oder Fragen der elterlichen Sorge gehen.

Was geschieht mit Wohnung, Vermögen und Zugewinn?

Nach einer Trennung sollte geprüft werden, wie gemeinsame Vermögenswerte, Schulden, Immobilien und die bisherige Wohnung behandelt werden. Ob ein Zugewinnausgleich in Betracht kommt, hängt insbesondere von den Vermögensverhältnissen zu Beginn und am Ende der Ehe ab.

Vertritt die Kanzlei auch vor dem Familiengericht?

Ja. Die Kanzlei unterstützt Sie außergerichtlich und vertritt Sie, wenn erforderlich, auch vor dem Familiengericht. Zunächst wird geprüft, ob eine einvernehmliche Lösung möglich und sinnvoll ist.

Informationen
  • Eine frühe Beratung hilft, die nächsten Schritte bei Trennung oder Scheidung zu ordnen.

  • Für das erste Gespräch sind Ehevertrag, Einkommensunterlagen, Angaben zu Vermögen, laufende Kosten und bisheriger Schriftverkehr hilfreich.

  • Bei Fragen zu Kindern, Unterhalt und Wohnung sollten rechtliche und praktische Lösungen gemeinsam betrachtet werden.

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