Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Reinbek bei Hamburg

Ein Konflikt im Arbeitsverhältnis betrifft schnell mehr als nur den Arbeitsplatz. Für Beschäftigte geht es um das Einkommen, die berufliche Perspektiven und die persönliche Sicherheit. Unternehmen müssen Personalentscheidungen rechtlich sauber vorbereiten und zugleich wirtschaftlich handlungsfähig bleiben.

Die Kanzlei Dr. Purrucker & Partner berät Sie im Arbeitsrecht in Reinbek bei Hamburg. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Andreas Adebahr, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er unterstützt Beschäftigte und Arbeitgeber, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, ein Aufhebungsvertrag geprüft werden soll, eine Abmahnung im Raum steht oder arbeitsvertragliche Fragen geklärt werden müssen.

Im Mittelpunkt steht eine klare Einschätzung: Was ist rechtlich möglich, was ist sinnvoll und welcher nächste Schritt passt zur konkreten Situation?

Ihr Ansprechpartner im Fachbereich Arbeitsrecht

Bild von Andreas Adebahr, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dr. Purrucker & Partner

Andreas Adebahr

Arbeitsrecht für Beschäftigte

Beschäftigte wenden sich häufig an uns, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, eine Abmahnung vorliegt oder ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden soll. In solchen Situationen ist wichtig, Fristen zu kennen, die eigenen Rechte einzuordnen und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.

Wir prüfen Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen, welcher Weg sinnvoll ist. Je nach Situation kann es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine einvernehmliche Beendigung, eine Abfindungsregelung, ein Arbeitszeugnis oder offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gehen.

Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag

Bei einer Kündigung kommt es besonders auf den Zeitpunkt an. Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung bleiben in vielen Fällen nur drei Wochen, um gerichtlich dagegen vorzugehen. Deshalb sollte früh geprüft werden, ob die Kündigung wirksam ist und welche Reaktion sinnvoll ist.

Auch eine Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag sollte rechtlich eingeordnet werden. Eine Abmahnung kann eine spätere Kündigung vorbereiten. Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein, wenn die Bedingungen stimmen, kann aber auch Nachteile haben, etwa beim Arbeitslosengeld, beim Beendigungszeitpunkt oder bei offenen Ansprüchen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitgeber unterstützen wir bei der rechtssicheren Vorbereitung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Entscheidungen. Das betrifft insbesondere Arbeitsverträge, Vertragsänderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Umstrukturierungen.

Gerade bei personellen Maßnahmen kommt es auf saubere Formulierungen, Fristen und eine nachvollziehbare Dokumentation an. Besteht ein Betriebsrat, müssen zusätzlich Beteiligungsrechte beachtet werden. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführungen und Personalverantwortliche vorausschauend und praxisnah.

Bild von Justizia und die Pflicht zur Verwaltung des Nachlasses

Sie brauchen eine anwaltliche Beratung oder Vertretung?

Kontaktieren Sie uns gerne direkt und unverbindlich. Sie erreichen unsere Kanzlei in Reinbek bei Hamburg telefonisch unter 040 72 73 63 0 oder schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihr Anliegen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Ablauf der Beratung

Zu Beginn prüfen wir Ihre Situation anhand der vorhandenen Unterlagen. Hilfreich sind insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Gehaltsabrechnungen und relevanter Schriftverkehr.

Anschließend erhalten Sie eine klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten, der laufenden Fristen und der nächsten sinnvollen Schritte. Wenn möglich, suchen wir zunächst eine außergerichtliche Lösung. Wenn es erforderlich ist, vertreten wir Sie auch vor dem Arbeitsgericht.

Sie brauchen arbeitsrechtliche Beratung oder anwaltliche Vertretung? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Reinbek.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren?

Sobald Sie eine Kündigung, Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Das gilt auch, wenn Gehalt aussteht, ein Zeugnis problematisch ist oder sich ein Konflikt im Arbeitsverhältnis zuspitzt.

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?

Bei einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. In vielen Fällen bleiben nach Zugang der schriftlichen Kündigung nur drei Wochen, um gerichtlich dagegen vorzugehen. Deshalb sollte die Kündigung frühzeitig geprüft werden.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie erst unterschreiben, wenn Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen kennen. Wichtig sind unter anderem Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung, Arbeitszeugnis, offene Ansprüche und mögliche Auswirkungen beim Arbeitslosengeld.

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Das hängt vom konkreten Vorwurf ab. Möglich sind zum Beispiel eine Gegendarstellung, die Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte oder zunächst Zurückhaltung. Entscheidend ist, welche Reaktion strategisch sinnvoll ist.

Berät die Kanzlei auch Arbeitgeber?

Ja. Die Kanzlei berät auch Arbeitgeber, Geschäftsführungen und Personalverantwortliche. Dabei geht es unter anderem um Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Umstrukturierungen und Fragen rund um den Betriebsrat.

Informationen
  • Bei einer Kündigung sollten Sie schnell handeln, weil in vielen Fällen nur drei Wochen bleiben, um dagegen vorzugehen.

  • Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht unterschreiben, bevor die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen geprüft wurden.

  • Für die erste Beratung helfen alle Unterlagen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Besonders wichtig sind Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Gehaltsabrechnungen und bisheriger Schriftverkehr.

  • Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto besser lassen sich die nächsten Schritte planen.

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