Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers gestärkt, wenn der Arbeitgeber kündigt, ohne zuvor ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt zu haben. BAG, Urteil vom 13.05.2015,2 AZR 565/14. Rechte eines langzeiterkrankten Arbeitnehmern gestärkt In dem zu entscheidenden Fall war der betreffende Arbeitnehmer bereits seit über 20 Monaten durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Bei einer derart lang […]