Geschäftsführer einer Gesellschaft haften auch für die Geschäftsbereiche anderer Geschäftsführer. Das gilt auch, wenn sie aufgrund einer internen Zuständigkeitsverteilung nicht für den Geschäftsbereich des anderen Geschäftsführers verantwortlich sind. Urteil zur Haftung von Geschäftsführern Dies hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 16. September 2014 entschieden (Az. I 21 U 38/14). Nach diesem Urteil hat ein […]