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Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog

17. März 2016

Geschäftsführer haften für alle GmbH-Bereiche

Geschäftsführer einer Gesellschaft haften auch für die Geschäftsbereiche anderer Geschäftsführer. Das gilt auch, wenn sie aufgrund einer internen Zuständigkeitsverteilung nicht für den Geschäftsbereich des anderen Geschäftsführers verantwortlich sind.

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