Geschäftsführer haften für alle GmbH-Bereiche
Geschäftsführer einer Gesellschaft haften auch für die Geschäftsbereiche anderer Geschäftsführer. Das gilt auch, wenn sie aufgrund einer internen Zuständigkeitsverteilung nicht für den Geschäftsbereich des anderen Geschäftsführers verantwortlich sind.
17 Mar 2016
Ich unterstütze Sie als Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus bin ich auch Notar.
