Eine neuere Entscheidung des BGH (Urteil vom 24.02.2016 – IV ZR 342/15) gibt Anlass, auf das für den Testamentsvollstrecker geltende Verbot, unentgeltlich zu verfügen, hinzuweisen. Im BGH-Fall übertrug der Testamentsvollstrecker den 1/2-Miteigentumsanteil der Erblasserin an einem Mehrfamilienhaus auf sich selbst (was er nach dem Testament durfte), wodurch er Alleineigentümer wurde. Dabei hat er aber für […]
