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Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog

4. März 2016

Testamentsvollstreckung: Erben einbeziehen?

Die Mitwirkung der Erben ist zwar nicht erforderlich, sollte aber stets erwogen werden. Immer dann, wenn Anlageentscheidungen (Wiederanlage von Vermögenswerten) zu treffen sind, sollte der Testamentsvollstrecker auch darüber nachdenken, ob er nicht in der Lage ist, den Vermögenswert aus der Testamentsvollstreckung freizugeben. Gemäß § 2217 BGB ist der Testamentsvollstrecker sogar verpflichtet, Nachlassgegenstände, die er zur […]

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