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Patientenverfügung: Selbst entscheiden – auch im Ernstfall

Warum eine Patientenverfügung zusätzlich zur Vollmacht wichtig ist

Ergänzen Sie Ihre General- oder Vorsorgevollmacht unbedingt um eine Patientenverfügung. Denn nur sie regelt verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen – oder ausdrücklich ablehnen. Möchten Sie, dass ärztliche Eingriffe nicht erfolgen sollen, dann ist dies zwingend in der Patientenverfügung festzuhalten. Denn eine solche Verfügung bindet die behandelnden Ärzte.

Da es sich oft um gravierende Entscheidungen mit direkter Auswirkung auf Leben oder Tod handelt, müssen die Formulierungen sorgsam gesetzt werden. Pauschal lebenserhaltenden Maßnahmen abzulehnen, reicht nicht aus.

Welche Punkte sollten in der Patientenverfügung stehen?

Vielmehr muss en détail aufgeschrieben werden, welche Vorstellungen Sie haben. Folgende Punkte sollten möglichst konkret geregelt werden:

  • Wiederbelebung
  • Organspende
  • künstlicher Ernährung
  • Beatmung

Wo gibt es Hilfe beim Verfassen?

Wenn Unklarheit herrscht, sollten Sie sich unbedingt professionellen Rat einholen. Folgende Beratungsstellen bieten fundierte Hilfe:

  • Ärzte
  • kirchliche Beratungsstellen
  • Wohlfahrtsverbände
  • Verbraucherzentralen

Unterschrift reicht nicht immer: Darauf müssen Sie achten

Haben Sie die Entscheidung darüber getroffen, was die Vollmacht und die Patientenverfügung umfassen sollen, dann schreiben Sie diese nieder und unterschreiben Sie diese. Hierzu können Sie sich eines Vordrucks bedienen, den viele Stellen anbieten. Datiert und handschriftlich unterschrieben ist die Patientenverfügung wirksam.

Was bringt eine notarielle Begleitung?

Der sicherste Weg bei der Erstellung einer Patientenverfügung führt über einen Notar. Nach der Beurkundung der Patientenverfügung registriert der Notar diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Damit ist vermerkt, dass es eine Patientenverfügung gibt, diese ist dort jedoch nicht hinterlegt. Der Vollmachtgeber erhält eine Karte, auf der die Registrierung vermerkt ist. Wird diese Karte im Notfall von Ärzten gefunden, beispielsweise weil sie im Portemonnaie mitgeführt wird, dann können die Vollmacht und die Bevollmächtigten ermittelt werden.

Haben Sie keine Patientenverfügung errichtet, dann können allein die Ehepartner ein Notvertretungsrecht ausüben. Dies gilt jedoch nicht für getrenntlebende Verheiratete und ist auf sechs Monate begrenzt. Dieses Notvertretungsrecht ist auf medizinische Entscheidungen und Vermögensfragen begrenzt.

Fazit

Mit der Patientenverfügung selbstbestimmt bleiben – auch in schweren Zeiten

Zusammenfassend kann angeraten werden, sich in guten Zeiten vorzubereiten, sich beraten zu lassen und zu überlegen, welche medizinischen Entscheidungen im Ernstfall in Ihrem Sinne getroffen werden sollen. Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre medizinischen Entscheidungen respektiert werden - auch wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Zusammen mit einer notariellen General- und Vorsorgevollmacht schaffen Sie eine umfassende Absicherung für den Notfall - rechtlich, medizinisch und menschlich.

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