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Die fristlose Kündigung in Zeiten von Corona – Von der Ausnahme zur Regel?

Geschrieben von Andreas Adebahr 
Veröffentlicht am 1. Juni 2022

Die Corona-Pandemie hat viele Veränderungen mit sich gebracht – nicht nur rechtlicher, sondern auch gesellschaftlicher Art. Dies zeigt sich auch im Arbeitsrecht.

Zu Anfang der Pandemie herrschte noch ein großes Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Pandemie hat zusammengeschweißt und viele vorher undenkbare Möglichkeiten eröffnet, wie beispielsweise die große Anzahl der im Homeoffice tätigen. Mit der Zeit haben sich gesellschaftliche und arbeitsrechtliche Gräben aufgetan, die sich am Beispiel der Kündigungen gut darstellen lassen:

Außerordentliche Kündigungen seit Pandemiebeginn stark angestiegen

Stellte die außerordentliche / fristlose Kündigung früher eher einen kleineren Teil der Kündigungsschutzverfahren dar, so wird sie heute immer häufiger. Dies hat weitreichende Konsequenzen.

Eine fristlose Kündigung ist in der Regel mit einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verbunden und führt somit schnell zur Existenzgefährdung. Hinzu kommt, dass eine fristlose Kündigung mit starken Emotionen verbunden ist und eine gütliche Einigung umso schwerer fällt. Eine angemessene Abfindung ist in diesen Fällen nur schwer verhandelbar

Auch Arbeitgeber sind nicht unbeeinflusst von solchen Schritten. Sie sehen sich oft im Recht und unverstanden. Vor allem jetzt, in einer Zeit, in der in vielen Branchen große wirtschaftliche Schwierigkeiten, wie Lieferengpässe und Kundenverlust, bestehen.

Kündigungen trotz hohem Kündigungsschutz

In den letzten Monaten hat die Zahl der außerordentlichen / fristlosen Kündigungen im arbeitsrechtlichen Dezernat der Rechtsanwälte Dr. Purrucker & Partner massiv zugenommen. Die außerordentlichen / fristlosen Kündigungen haben die Zahl der ordentlichen / fristgemäßen Kündigungen sogar überholt.

Es ist zu beobachten, dass sich sehr seltene Fallgestaltungen häufen. Beispiele dafür sind die Kündigung von Schwerbehinderten, Schwangeren und Auszubildenden, welche alle über einen besonders hohen Kündigungsschutz verfügen.

In einigen Fällen ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu der Corona-Pandemie zu erkennen, wenn beispielsweise Streit über Impf- /Testnachweise oder Abstands- und Hygieneregeln entsteht.

Auch in anderen Fällen, in denen ein solch offensichtlicher Zusammenhang nicht besteht, ist ein kaum von der Hand zu weisender mittelbarer Zusammenhang zu wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Veränderungen erkennbar, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurden. Sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern scheint oft die Belastungsgrenze und Toleranzschwelle überschritten zu sein.

Der Gesetzgeber sieht fristlose Kündigung als Ausnahme

Die fristlose Kündigung soll nach dem Willen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung die Ausnahme darstellen. Betroffene sind dementsprechend rechtlich gut geschützt. Dennoch ist die fristlose Kündigung oft mit einer hohen Belastung verbunden und selten mit einem befriedigenden Ergebnis. Umso wichtiger ist eine gute anwaltliche Vertretung.

Zu hoffen ist, dass sich dieser Trend bald wieder zurückentwickelt. Und gleichzeitig, dass die positiven Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der größeren Arbeitnehmerflexibilität verbleiben.

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Geschrieben von

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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