Der fehlerhafte Pflichtteilsverzicht - Achtung: Notarhaftung!
Ein Pflichtteilsverzicht kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – wenn er jedoch fehlerhaft beurkundet wird, droht nicht nur Streit unter Erben, sondern auch eine Haftung des Notars. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.11.2024 klargestellt, dass ein formfehlerhafter Pflichtteilsverzicht nichtig ist – mit gravierenden Folgen für alle Beteiligten.
Der Fall: Fehlerhafte Beurkundung eines Pflichtteilsverzichts
Eine Frau klagte gegen einen Notar auf Schadensersatz. Grund: Der Notar hatte eine Vereinbarung beurkundet, die als Pflichtteilsverzichtsvertrag bezeichnet wurde. Doch hier unterlief ihm ein schwerwiegender Fehler.
Die Ausgangslage
Der verwitwete Vater der Klägerin (Erblasser) setzte sie in einem notariellen Testament als Alleinerbin seines landwirtschaftlichen Hofes (i.S.d. Höfeordnung) ein. Der Notar beurkundete einen Pflichtteilsverzichtsvertrag, in dem die Schwester der Klägerin auf ihren Pflichtteil verzichtete.
Bei der Beurkundung war der Erblasser nicht persönlich anwesend. Stattdessen wurde er durch eine Mitarbeiterin des Notars ohne Vollmacht vertreten. Der Erblasser erteilte später eine Genehmigung mit einer vom Beklagten beglaubigten Unterschrift. Nach dem Tod des Erblassers machte die Schwester der Erbin Pflichtteilsansprüche geltend. Ihr Argument: Der Pflichtteilsverzichtsvertrag war unwirksam.
Der Fall wurde zunächst vor dem Landgericht Münster und dem OLG Hamm verhandelt – schließlich entschied der BGH.
Haftung des Notars
Der Notar haftet für den hierdurch entstandenen Schaden. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es für Anwälte und Notare ist, die aktuellste Rechtsprechung zu kennen und ihre Mandanten rechtssicher zu beraten – nicht zuletzt im eigenen Interesse, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
13 Mar 2025
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht begleite ich Sie einfühlsam und zielorieniert.