Wer seine Immobilie als GbR erworben hat, sollte sich im neuen Register eintragen lassen. Bei Änderungen im Grundbuch ist dies zwingend erforderlich. Das neue Register bietet zudem mehr Sicherheit und Transparenz für Geschäftspartner durch die sogenannte Publizitätswirkung.
Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog
Die eGbR – Neuerungen und Auswirkungen auf Grundbuch und Gesellschaftsregister
Anfang 2024 wurden wichtige Neuerungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wirksam, inklusive der Eintragungsmöglichkeit ins Gesellschaftsregister. Die Änderungen betreffen u.a. die rechtliche Handhabung von Vermögensangelegenheiten und Vertretungsbefugnissen.
BGH zur nachträglichen Änderung im Grundstücks-Kaufvertrag
Ein Grundstücks-Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Im Nachhinein wollen Verkäufer und Käufer den Kaufpreis herabsetzen. Müssen beide Parteien nun wieder zum Notar? Oder kann die Herabsetzung ohne Notar und ohne weitere Gebühren vereinbart werden?
Neues Vorkaufsrecht im Hochwassergebiet
Es scheint beinahe passend, dass bei der derzeitigen Hochwasserlage dieses neue Gesetz in Kraft tritt: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen wollen, das in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet liegt, kann dem Bundesland ein Vorkaufsrecht zustehen. Angesichts der bundesweiten Überschwemmungen spielt im Augenblick vielleicht mancher Eigentümer mit dem Gedanken, sein von Überflutungen betroffenes Grundstück zu verkaufen. […]
Mehr Sicherheit durch detaillierte Kaufverträge
Absprachen beim Hauskauf, die nicht in der notariellen Urkunde erfasst sind, haben keine rechtliche Bedeutung. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt. Notar über Angaben des Verkäufers informieren In der Praxis dürfte eine solche Konstellation tagtäglich vorkommen: Verkäufer und Käufer einer Immobilie sprechen über Details. Der Käufer verlässt sich auf Angaben des Verkäufers. Er […]