Ein Testamentsvollstrecker kann seine Vergütung erst verlangen, wenn er sein Amt beendet hat. Das hat das OLG Köln bestätigt (Az. 16 U 129/16). Laut Urteil müssen Testamentsvollstrecker sämtliche ihrer Pflichten erfüllt haben, insbesondere ihre Pflicht zur Rechnungslegung. Im vorliegenden Fall war der Testamentsvollstrecker vom Erblasser eingesetzt worden. Eine der Miterbinnen hatte ihn im Jahr 2015 […]