Ist es klug, einen Miterben zum Testamentsvollstrecker zu ernennen? Diese Frage stellen sich viele Erblasser. Und die, die sie sich nicht stellen, sollten durchaus hierüber nachdenken. Ist es klug einen Miterben als Testamentsvollstrecker zu beauftragen? Selbstverständlich kann es klug sein, einen Miterben mit der Testamentsvollstreckung zu beauftragen: Der Testamentsvollstrecker kennt in der Regel die Miterben […]
Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog
Vermächtnisweise Übertragung von Anteilen einer Personengesellschaft
Zu vielen Nachlässen gehören Anteile an Personengesellschaften. Zu dieser Gesellschaftsform zählen die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR), die "offene Handelsgesellschaft"(oHG)und die "Kommanditgesellschaft" (KG). Vermögen des Erblassers geht auf Erben über Das Vermögen eines Erblassers geht grundsätzlich im Wege der sogenannten Universalsukzession mit dem Tod auf den oder die Erben über. Die Erben werden also bereits Inhaber […]
Testamentsvollstrecker und Erben – ein Spannungsverhältnis
Aus Erbensicht ist ein Testamentsvollstrecker häufig nicht eben wohlgelitten. Wen wundert es: allein der Testamentsvollstrecker hat die Verfügungsbefugnis über den Nachlass. Die Erben sind zwar Inhaber der Nachlassgegenstände (sie sind z.B. Eigentümer der Immobilie), aber sie können nicht darüber verfügen. Folglich begleitet man die Tätigkeit des Testamentsvollstrecker besonders kritisch. Und nicht selten trachten Erben danach, […]
Testamentsvollstreckung: Erben einbeziehen?
Die Mitwirkung der Erben ist zwar nicht erforderlich, sollte aber stets erwogen werden. Immer dann, wenn Anlageentscheidungen (Wiederanlage von Vermögenswerten) zu treffen sind, sollte der Testamentsvollstrecker auch darüber nachdenken, ob er nicht in der Lage ist, den Vermögenswert aus der Testamentsvollstreckung freizugeben. Gemäß § 2217 BGB ist der Testamentsvollstrecker sogar verpflichtet, Nachlassgegenstände, die er zur […]
Die Fortschreibung eines Nachlassverzeichnisses
Das Nachlassverzeichnis wird regelmäßig erst Tage, ja Wochen nach dem Todesfall aufgenommen werden (können). Hier stellt sich die Frage, wie Unsicherheiten über die Vermögensentwicklung zwischen dem Tag des Versterbens des Erblassers und dem Tag der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses abgebildet werden können, zum anderen aber auch die der Vertiefung der Kenntnisse des Testamentsvollstreckers (TV) über Umfang […]