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Testament: Was bedeutet "gleichzeitiges Ableben"

In einem sogenannten Berliner Testament setzen sich Eheleute ohne Kinder oft gegenseitig als Alleinerben ein. Im Falle eines „gleichzeitigen Ablebens“ wird dann z.B. festgelegt, das Erbe an andere Angehörige aufzuteilen.

„Gleichzeitiges Ableben" bedeutet häufig, dass der Tod der Eheleute in einem zeitlich nahen Abstand eintritt. Außerdem muss er aufgrund derselben Ursache erfolgen. Ein Autounfall wäre ein typisches Beispiel.

Abweichend davon hat das OLG Frankfurt entschieden, dass „gleichzeitiges Ableben“ auch das Versterben in erheblich zeitlichem Abstand umfassen kann. Das setzt allerdings voraus, dass der überlebende Ehepartner bis zu seinem eigenen Tod keine Möglichkeit mehr hatte, das Testament zu ändern. (Urteil vom 23.10.2018 (21 W 38/18))

Im vorliegenden Fall wurde der Ehemann im März 2015 beerdigt. Die Ehefrau kam im April desselben Jahres in ein Krankenhaus. Nach einer Operation dort kam es zu Komplikationen mit weiteren Klinikaufenthalten. Die Ehefrau starb schließlich sechzehn Monate nach ihrem Ehemann. Im Anschluss entstand zwischen der Cousine der Ehefrau einerseits und den Neffen und Nichten des Ehemanns andererseits ein Streit um das Erbe. Das Ehepaar hatte die Nichten und Neffen als Erben eingesetzt. Nach der gesetzlichen Erbfolge wäre aber die Cousine an der Reihe gewesen. Die Nichten und Neffen sollten laut Testament allerdings erben, wenn die Eheleute gleichzeitig verstorben wären. 

Interpretation von Testamenten beschäftigt Gerichte

Die Nichten und Neffen hielten es für unwahrscheinlich, dass die Eheleute tatsächlich nur den seltenen Fall eines „gleichzeitigen Ablebens“ regeln wollten. So sehen es auch viele Gerichte.  Sie interpretieren die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" so, dass die Ehegatten einschließen, innerhalb kurzer Zeit nacheinander zu versterben. Das gilt auch, wenn die Todesursachen völlig unterschiedlich sind. Die Überlegung dahinter: Wäre die überlebende Person in dieser Zeit daran gehindert, ein neues Testament zu erstellen, wäre die Situation die gleiche, wie bei einem gleichzeitigen Tod.       

Im Fall des OLG Frankfurt kam es also darauf an, ob die Ehefrau trotz ihrer diversen Krankenhausaufenthalte die Möglichkeit hatte, das gemeinsame Testament zu ändern. Hätte sie keine Möglichkeit mehr gehabt, wären die Nichten und Neffen Erben geworden. Es gab in diesem Fall aber Anhaltspunkte, dass die Ehefrau doch noch die Möglichkeit hatte, das gemeinschaftliche Testament zu ändern. Somit lag nach Ansicht des OLG Frankfurt kein Fall es gleichzeitigen Ablebens vor. Daher hatten Nichten und Neffen kein Anrecht auf das Erbe.

Es ist in manchen Fällen also sehr kompliziert. Dieser Fall zeigt deutlich, wie leicht der Wortlaut eines Testaments in die eine oder andere Richtung ausgelegt werden kann. Wenn ein Testament ohne Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht errichtet wird, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Streit um die Auslegung besonders hoch.

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