Es entspricht einem verbreiteten Irrtum, anzunehmen, ein Testamentsvollstrecker würde vom Nachlassgericht überwacht werden. Das sieht das Gesetz nicht vor. Die Überwachung obliegt vielmehr den Erben selbst. Nachlassgericht kann Testamentsvollstrecker entlassen Erst wenn der Testamentsvollstrecker Fehler macht, kommt das Nachlassgericht ins Spiel: Erben können dann versuchen, eine Entlassung aus dem Amt zu erreichen. Die Hürden sind […]
Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog
Testamentsvollstrecker und Erben – ein Spannungsverhältnis
Aus Erbensicht ist ein Testamentsvollstrecker häufig nicht eben wohlgelitten. Wen wundert es: allein der Testamentsvollstrecker hat die Verfügungsbefugnis über den Nachlass. Die Erben sind zwar Inhaber der Nachlassgegenstände (sie sind z.B. Eigentümer der Immobilie), aber sie können nicht darüber verfügen. Folglich begleitet man die Tätigkeit des Testamentsvollstrecker besonders kritisch. Und nicht selten trachten Erben danach, […]
Warten auf das Testamentsvollstreckerzeugnis
Die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses durch das Nachlassgericht dauert in der Regel mehrere Wochen. Das ist ärgerlich. Überall dort, wo Direktoren der Amtsgerichte oder die zuständigen Nachlassrichter um die hohe Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses wissen, werden diese Verfahren deshalb zügiger durchgeführt. Testamentsvollstreckerzeugnis beschleunigen Der Testamentsvollstrecker wird sich fragen, ob er auf die Dauer derartiger Verfahren Einfluss nehmen […]
Testamentsvollstreckung: erste Maßnahmen
Nicht selten weiß ein Testamentsvollstrecker vor Eintritt des Erbfalls nicht, dass ihn der Erblasser mit dieser Rolle bedacht hat. Noch nicht einmal unmittelbar nach dem Tod des Erblassers erfährt er hiervon, vielmehr erst Tage oder gar Wochen später durch Übersendung einer Abschrift des Testaments durch das Nachlassgericht. Gerade weil schon viel Zeit ins Land gegangen […]
Rechnungslegung/Abrechnung des Nachlasses
Der Testamentsvollstrecker ist den Erben gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Gemäß § 259 BGB bedeutet Rechenschaftslegung die Mitteilung einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben unter Vorlage der üblichen Belege. "Professionelle" Buchführung ratsam Wie der Testamentsvollstrecker dies praktisch umsetzt, ist ihm überlassen. Jeder Testamentsvollstrecker ist indes gut beraten, wenn er eine Art „professioneller“ Buchführung […]
Testamentsvollstreckung: Erben einbeziehen?
Die Mitwirkung der Erben ist zwar nicht erforderlich, sollte aber stets erwogen werden. Immer dann, wenn Anlageentscheidungen (Wiederanlage von Vermögenswerten) zu treffen sind, sollte der Testamentsvollstrecker auch darüber nachdenken, ob er nicht in der Lage ist, den Vermögenswert aus der Testamentsvollstreckung freizugeben. Gemäß § 2217 BGB ist der Testamentsvollstrecker sogar verpflichtet, Nachlassgegenstände, die er zur […]
Die Pflicht zur Verwaltung des Nachlasses
Gemäß §§ 2205 und 2216 Abs. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Testamentsvollstrecker Treuhänder über fremdes Vermögen ist, leuchtet es ein, dass die Rechtsprechung an die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung strenge Anforderungen stellt. Der Testamentsvollstreckermuss transparent und zügig arbeiten, Vorteile für den Nachlass zu gewinnen […]
Die Fortschreibung eines Nachlassverzeichnisses
Das Nachlassverzeichnis wird regelmäßig erst Tage, ja Wochen nach dem Todesfall aufgenommen werden (können). Hier stellt sich die Frage, wie Unsicherheiten über die Vermögensentwicklung zwischen dem Tag des Versterbens des Erblassers und dem Tag der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses abgebildet werden können, zum anderen aber auch die der Vertiefung der Kenntnisse des Testamentsvollstreckers (TV) über Umfang […]
Das Nachlassverzeichnis
Eine der ersten und wichtigsten Pflichten eines Testamentsvollstreckers ist die Erstellung des sogenannten Nachlassverzeichnisses. Das Nachlassverzeichnis hat alle Aktiva und Passiva zu enthalten. Es ist unverzüglich nach der Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker zu erstellen, also „ohne schuldhaftes Zögern“ und damit so schnell es geht. Das Amt beginnt an dem Tage, an welchem die Erklärung, […]