Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Dr. Purrucker & Partner: Recht im Blog

20. März 2024

Die eGbR – Neuerungen und Auswirkungen auf Grundbuch und Gesellschaftsregister

Anfang 2024 wurden wichtige Neuerungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wirksam, inklusive der Eintragungsmöglichkeit ins Gesellschaftsregister. Die Änderungen betreffen u.a. die rechtliche Handhabung von Vermögensangelegenheiten und Vertretungsbefugnissen.

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29. März 2023

Der Sommer kommt: Baden und Grillen in der Wohneigentümergemeinschaft

Um den Sommer ungestört von Nachbarstreitigkeiten zu genießen, sollten Sie diese neuen BGH-Entscheidungen und Urteile kennen. Poolbau im Garten: wen Sie vorab Fragen sollten. Grillen: wie oft Sie in ihrem Garten grillen dürfen.

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5. November 2018

BGH zur nachträglichen Änderung im Grundstücks-Kaufvertrag

Ein Grundstücks-Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Im Nachhinein wollen Verkäufer und Käufer den Kaufpreis herabsetzen. Müssen beide Parteien nun wieder zum Notar? Oder kann die Herabsetzung ohne Notar und ohne weitere Gebühren vereinbart werden?

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17. Juni 2018

Seltene erbrechtliche Gestaltungen: Gleichstellungsgelder

Im Erbfall gibt es manchmal Probleme, die zwar selten vorkommen, die man aber richtig lösen sollte. In loser Folge stelle ich Ihnen verschiedene Fälle vor. Im zweiten Teil geht es um Gleichstellungsgelder. Eine 82 Jahre alte Mutter ist verwitwet und lebt in einem großen Haus mit einem ihr viel zu großen Garten. Ihre Tochter wohnt […]

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12. März 2018

Einsicht ins Grundbuch durch einen Erben

Nicht jedermann kann beliebig Einsicht in Grundbücher nehmen. Hintergrund ist beispielsweise, dass man grundsätzlich nicht Einsicht in das Grundbuch des Nachbargrundstücks erhalten soll, um nicht zu sehen, wie hoch das Grundstück mit Grundschulden oder Hypotheken belastet ist. Nur wer ein so genanntes "berechtigtes Interesse" gem. § 12 GBO hat, darf das Grundbuch einsehen. Das geht […]

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8. Januar 2018

Neues Vorkaufsrecht im Hochwassergebiet

Es scheint beinahe passend, dass bei der derzeitigen Hochwasserlage dieses neue Gesetz in Kraft tritt: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen wollen, das in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet liegt, kann dem Bundesland ein Vorkaufsrecht zustehen. Angesichts der bundesweiten Überschwemmungen spielt im Augenblick vielleicht mancher Eigentümer mit dem Gedanken, sein von Überflutungen betroffenes Grundstück zu verkaufen. […]

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