Der Testamentsvollstrecker (TV) ist den Erben gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Gemäß § 259 BGB bedeutet Rechenschaftslegung die Mitteilung einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben unter Vorlage der üblichen Belege. Wie der TV dies praktisch umsetzt, ist ihm über-lassen. Jeder TV ist indes gut beraten, wenn er eine Art „professioneller“ Buchführung praktiziert, also […]