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Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Nicht nur im hohen Alter kann ein Notfall plötzlich alles verändern. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung – wie ein Schlaganfall – können dazu führen, dass eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Auch wenn in solchen Situationen die Gesundheit im Vordergrund steht, bleibt der Alltag nicht stehen.

Mietverträge laufen weiter, der Handyvertrag kostet weiter Geld - und auch die Mitgliedschaft im Golfclub verliert in einem solchen Fall ihre Bedeutung. Sind Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, beispielsweise weil sich eine Demenz immer weiter verschlimmert, müssen auch für die Zukunft Entscheidungen getroffen werden. Muss ein Umzug ins Alten- oder Pflegeheim erfolgen – oder reicht möglicherweise ein ambulanter Pflegedienst aus?

Wenn Sie diese Entscheidungen nicht mehr für sich selbst treffen können, dann müssen sie von anderen getroffen werden. Noch viel gravierender wird es bei Fragen um Leben oder Tod. Die letzten Dinge im Leben, die Entscheidung, ob lebenserhaltenden Maßnahmen fortgesetzt oder eingestellt werden, müssen geregelt werden. Doch wer darf in einem solchen Fall für Sie handeln? Wer darf Entscheidungen treffen, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

Ohne Vorsorgevollmacht: Begrenzte Rechte – auch für Ehepartner

Wurde in guten Zeiten keine Regelung getroffen, dann kann der Ernstfall noch ernster werden. Denn Freunde und Angehörige, aber auch Ärzte und Pfleger können ohne Vollmacht nicht stellvertretend für jemanden handeln und entscheiden, der das nicht mehr für sich selbst kann.

Viele Menschen glauben, dass Ehepartner automatisch in allen Lebensbereichen entscheiden dürfen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Das stimmt aber nur in begrenztem Umfang – und erst seit kurzer Zeit.

Das Betreuungsgericht entscheidet, wenn Sie es nicht geregelt haben

Ohne eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich denjenigen benennt, der im Notfall für Sie handeln soll, führt kein Weg am Betreuungsgericht vorbei. Dieses stellt auf Antrag einen gesetzlichen Betreuer oder Betreuerin. Nicht zwingend gesagt ist, dass diese gesetzliche Betreuerin aus dem näheren Umfeld kommt. Möglich ist häufig, dass es sich um einen Berufsbetreuer handelt.

Um diese Situation, in der das Betreuungsgericht möglicherweise eine fremde Person einsetzt, die fortan über einen bestimmen kann, zu vermeiden, ist eine Vorsorgevollmacht umso ratsamer. Denn diese geht der gesetzlichen Betreuung vor. Sie muss allerdings in einem Zeitpunkt errichtet werden, indem der Vollmachtgeber oder Vollmachtgeberin geschäftsfähig ist.

In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Notfall die Entscheidungen treffen soll. Dies setzt ein Vertrauensverhältnis zur bevollmächtigten Person voraus. Die Vollmacht kann sich auf einzelne Lebensbereiche (z.B. Finanzen oder Gesundheit) beziehen oder als Generalvollmacht umfassend ausgestaltet, sein.

Typische Bereiche:

  • Gesundheit und Pflege
  • Vermögensangelegenheiten
  • Vertragsrecht
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Digitaler Nachlass (z. B. Online-Konten, Social Media)

Vertrauen ist gut – Kontrolle auch

Für bestimmte Angelegenheiten – wie etwa den Verkauf oder die Belastung von Immobilien – reicht eine privat geschriebene Vollmacht nicht aus. In diesen Fällen ist eine notarielle Generalvollmacht zwingend erforderlich.

Nur sie gibt der bevollmächtigten Person die rechtliche Handlungsfähigkeit, beispielsweise bei Einträgen im Grundbuch oder dem Verkauf von Eigentum zur Finanzierung der Pflegekosten.

Ein Notar oder eine Notarin:

  • prüft die Geschäftsfähigkeit bei der Beurkundung
  • sorgt für rechtssichere Formulierungen
  • registriert die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister

Wichtiger Hinweis: Die Vollmacht bleibt in Ihrer Hand

Der Notar händigt die beurkundete Vollmacht nicht automatisch an die Bevollmächtigten aus. Diese Entscheidung, ob und wann die Bevollmächtigten eine Ausfertigung der Vollmacht erhalten, trifft allein der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin. Deshalb erhält der Vollmachtgeber vom Notar so viele Abschriften, wie Bevollmächtigte in der Vollmacht benannt werden.

Fazit

Frühzeitig entscheiden – selbstgestimmt bleiben

Eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre Zukunft – selbst dann, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Sie vermeiden damit unnötige Bürokratie, gerichtliche Verfahren und die Gefahr, dass fremde Personen über Ihr Leben entscheiden.

Lassen Sie sich idealerweise notariell beraten und begleiten, damit alles rechtssicher geregelt ist.

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