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Risiko: Krankmeldung oder Kündigung per Einschreiben

Geschrieben von Andreas Adebahr 
Veröffentlicht am 26. Februar 2018

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, einer Krankmeldung oder beim Versenden anderer wichtiger Dokumente heißt es immer wieder: Wenn es wichtig ist, schick es per Einschreiben. Die Deutsche Post AG wirbt auf ihrer Internetseite sogar damit, dass das Einschreiben ein "rechtsverbindlicher Zustellnachweis für Ihre wichtigen Briefsendungen" ist und empfiehlt es z.B. für Kündigungen oder Fristsachen.

Ist ein Einschreiben sicher?

Ein Einschreiben gilt als zuverlässigste Art der Postsendung. Leider hilft dies vor Gericht nicht viel, wenn der Empfänger behauptet, einen leeren Briefumschlag bekommen zu haben. In diesem Fall hätten Sie sich das Porto für das Einschreiben sparen können. Auch wenn diese Behauptung wenig einfallsreich klingt: vor Gericht müssen Sie sie erst einmal entkräften können. Das ist schwieriger als zunächst erwartet. Vor Gericht zählen nur Beweise, und Ihre eigene Beteuerung und der Einlieferungsbeleg reichen tatsächlich nicht aus. Ein Rückschein belegt bestenfalls, wann das Einschreiben zugestellt wurde, aber nicht, was sich im Umschlag befand.

Auch kann es sein, dass das Einschreiben zurückkommt. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. dass der Empfänger es nicht angenommen hat oder - je nach Art des Einschreibens - trotz Benachrichtigungskarte nicht abholen konnte. Dann haben Sie gegebenenfalls ein Problem, denn die Frage, ob das Schreiben rechtlich als zugegangen gilt, hängt dann von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Wollen Sie Ihr wichtiges Anliegen wirklich einer solchen Unsicherheit aussetzen?

Einschreiben: typische Beispiele aus der Praxis

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Seit Jahren schicken Sie Ihrem Arbeitgeber die Krankmeldungen per Brief und vielleicht sogar als Einschreiben. Nie gab es Beanstandungen oder Probleme. Seit einiger Zeit läuft es im Betrieb aber nicht mehr so gut, und der Arbeitgeber möchte sich vielleicht von Ihnen trennen. Er fängt also an, hierfür einen Grund zu suchen, damit er sich ggf. eine hohe Abfindung sparen kann. In diesem Fall käme es ihm sehr gelegen, wenn Sie wie bisher die Krankmeldung per Post senden. Denn diesmal behauptet er einfach, gar keine Krankmeldung erhalten zu haben, oder eben einen leeren Umschlag. Das reicht zwar in der Regel nicht für eine Kündigung, aber abmahnen kann er Sie deswegen allemal. Und wenn Sie längere Zeit krank sind, schickt er Ihnen vielleicht doch die Kündigung. Er wählt dazu allerdings einen Boten, der nicht nur die Zustellung bestätigt, sondern auch den Inhalt überprüft und bezeugen kann. Damit besteht ein deutlich besserer Nachweis, dass Ihnen die Kündigung zugegangen ist.

Falle für Arbeitgeber: Kündigung per Post

Ein anderes Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer hat eine sehr lange Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Arbeitgeber kündigt per Brief und ist nach drei Wochen schon erleichtert, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage innerhalb dieser gesetzlich vorgeschriebenen Frist erhoben hat. Zufrieden beschäftigt er den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter und möchte ihn am letzten Tag mit einem Blumenstrauß verabschieden. Der Arbeitnehmer fällt nun theatralisch aus allen Wolken und behauptet, nie eine Kündigung bekommen zu haben. Kann der Arbeitgeber diese Behauptung nicht widerlegen, muss er eine neue Kündigung aussprechen. Diese hat dann aber wiederum sechs Monate Kündigungsfrist, so dass der Arbeitgeber mindestens ein halbes Jahresgehalt mehr zahlen muss. Damit ist die Angelegenheit noch nicht beendet, denn der Arbeitnehmer wird nun vermutlich Kündigungsschutzklage erheben. Dadurch wird es noch teurer.

Diese beiden Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, den Zugang wichtiger Schriftstücke beweisen zu können. Viel zu oft werden gerichtliche Verfahren allein dadurch entschieden, dass die eine oder andere Partei den Zugang gerade nicht beweisen kann. Nicht nur im Arbeitsrecht.

Bei wichtigen Schriftstücken gilt daher immer: Den Empfang durch Unterschrift bestätigen lassen oder wenigstens einen Zeugen für die korrekte Übergabe haben. Wenn Sie vollkommen sicher sein wollen, müssen Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen. Dies geht allerdings nicht von heute auf morgen. Es muss daher von Fall zu Fall entschieden werden, wie ein Schriftstück am besten zugestellt werden sollte. Schließlich kann hiervon viel abhängen.

Geschrieben von

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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