Welcher Elternteil darf einen Kinderpass beantragen?
Häufig führt der Urlaub mit Kindern bei getrennt lebenden Eltern zu einer großen Zerreißprobe und Streit. Es besteht keine Einigkeit über die Reisezeit oder das Reiseziel. Dann muss schnell noch ein Pass beantragt oder verlängert werden und Vater oder Mutter wirkt einfach nicht mit. Doch anders, als viele meinen, ist das kein Problem.
Beantragung von Personalpapieren unterliegt der Alltagssorge
Viele Eltern (und auch Behörden) gehen davon aus, dass im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge beide Eltern zustimmen müssen, wenn ein Pass verlängert oder neu beantragt wird. Dies ist in der Regel aber nicht der Fall: Zustimmungsbedürftig sind nur Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (§ 1687 BGB). Das wird bei derartigen Anträgen allerdings nicht angenommen. Die Beantragung von Personalpapieren unterliegt der Alltagssorge desjenigen Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also bei dem es vorwiegend lebt.
Hieran ist auch die Verwaltung gebunden: Nach Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) kann bei getrennt lebenden Eltern derjenige den Pass beantragen, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist. Nur der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält, kann nicht alleine handeln und benötigt eine Vollmacht/Zustimmung des anderen.
11 Aug 2017
Ich bin Fachanwältin für Familienrecht. Wenn es um Themen wie Trennung, Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt geht, unterstütze ich Sie gerne. Ich bin außerdem Notarin.