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Kündigung trotz Urlaub oder Krankheit möglich

Geschrieben von Andreas Adebahr 
Veröffentlicht am 14. Januar 2018

Viele Angestellte sind überzeugt: "Im Urlaub oder bei Krankheit kann mir mein Arbeitgeber nicht kündigen!" Leider ist das ein fataler Irrtum. Arbeitgeber können Arbeitnehmern auch dann kündigen, wenn sie arbeitsunfähig erkrankt oder im Urlaub sind.

Frist für Kündigungsschutzklage beachten

Vor allem die Urlaubszeit birgt eine große Gefahr: Grundsätzlich können Sie sich nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gegen diese durch eine Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Sind Sie also längere Zeit im Urlaub, und der Arbeitgeber wirft Ihnen die Kündigung am ersten Urlaubstag in den Briefkasten, kann dies schnell zum Versäumen der Klagefrist führen. Dann wird es sehr schwer, gegen diese Kündigung vorzugehen.

Lassen Sie bei längerer Abwesenheit also regelmäßig ihren Briefkasten kontrollieren, wenn sie das Gefühl haben, der Arbeitgeber könnte Ihnen kündigen.

Krankheit schützt nicht vor Kündigung

Auch bei Krankheit sind Sie nicht vor einer Kündigung geschützt. Im Gegenteil: Oft kündigen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gerade weil Sie krank sind! Hier folgt dann oft ein langwieriger Rechtsstreit. Dies ist besonders bitter, denn Arbeitnehmer sind durch ihre Erkrankung ohnehin oft schon körperlich und psychisch belastet. So stoßen sie bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren schnell an ihre Belastungsgrenze. Umso wichtiger ist daher anwaltliche Unterstützung, am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Rechtsanwalt
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