EuGH-Urteil: Urlaub ins kommende Jahr übertragen

Die Frage „Bis wann kann ich meinen Urlaub nehmen und wann verfällt er?“, löst oft Unsicherheit aus. Laut Bundesurlaubsgesetz (Stand 1/2019) kann der Jahresurlaub nur bis zum 31.12. genommen werden, es sei denn, Arbeitnehmer können nachweisen, dass dies nicht möglich war. Nur dann kann man den Urlaub in das nächste Jahr übertragen. Er muss aber bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden.  Diesen Nachweis zu erbringen, ist für Arbeitnehmer aber äußerst schwierig.

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